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   OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06   

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https://dejure.org/2007,75278
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06 (https://dejure.org/2007,75278)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2007 - 16 U 257/06 (https://dejure.org/2007,75278)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2007 - 16 U 257/06 (https://dejure.org/2007,75278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann es sich im Einzelfall um eine Meinungsäußerung handeln, bei der die Grenze zur von der Meinungsäußerungsfreiheit nicht mehr gedeckten Schmähkritik nicht überschritten wird.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann es sich im Einzelfall um eine Meinungsäußerung handeln, bei der die Grenze zur von der Meinungsäußerungsfreiheit nicht mehr gedeckten Schmähkritik nicht überschritten wird.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 09.11.2007)

    Henryk M. Broder - "Den Adolf gemacht"

  • taz.de (Pressemeldung, 10.11.2007)

    Auch Juden können sich antisemitische Äußerungen zuschulden lassen kommen

In Nachschlagewerken (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06
    25 Schließlich ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1983, 1415, 1416 f.; NJW 1980, 2069) derjenige weniger schützenswert, der sich seinerseits aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfes unterwirft und sich durch dieses Verhalten eines Teils seiner schützenswerten Privatsphäre begibt.
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06
    25 Schließlich ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1983, 1415, 1416 f.; NJW 1980, 2069) derjenige weniger schützenswert, der sich seinerseits aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfes unterwirft und sich durch dieses Verhalten eines Teils seiner schützenswerten Privatsphäre begibt.
  • LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17

    Antisemitische Meinungsäußerungen

    So urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht im Jahr 2007, der Verleger und Publizist müsse den Vorwurf hinnehmen, "Kapazität für angewandte Judäophobie" zu sein und "den Adolf gemacht" zu haben.".

    Das OLG Frankfurt (Anlage B 1) entschied, dass es sich bei den Äußerungen "Kapazitäten für angewandte Judäophobie" und "den Adolf machen" um Meinungsäußerungen handele, die der Kläger in einem polemisch geführten Meinungskampf hinnehmen müsse.

    Die Äußerung, die geeignet ist das Persönlichkeitsrecht des Klägers zu verletzen, war nicht rechtswidrig, da die Beklagte über eine ausreichende Beurteilungsgrundlage für ihre Beurteilung verfügt und zur Begründung ihrer Beurteilung auf das Verfahren zwischen dem Kläger und ... vor dem OLG Frankfurt Bezug nimmt und damit eine, wenn auch knappe Begründung liefert.

  • LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16

    Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde

    Gegen diese Äußerungen erwirkte der Verfügungskläger eine einstweilige Verfügung, in dem Berufungsverfahren entschied das OLG Frankfurt (Aktenzeichen 16 U 257/06) letztlich sinngemäß, bei den Äußerungen "Kapazitäten für angewandte Judäophobie" und "den Adolf machen" handele es sich um Meinungsäußerungen, die der Verfügungskläger in einem polemisch geführten Meinungskampf hinnehmen müssen.
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