Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann es sich im Einzelfall um eine Meinungsäußerung handeln, bei der die Grenze zur von der Meinungsäußerungsfreiheit nicht mehr gedeckten Schmähkritik nicht überschritten wird.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann es sich im Einzelfall um eine Meinungsäußerung handeln, bei der die Grenze zur von der Meinungsäußerungsfreiheit nicht mehr gedeckten Schmähkritik nicht überschritten wird.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tagesspiegel.de (Pressebericht, 09.11.2007)
Henryk M. Broder - "Den Adolf gemacht"
- taz.de (Pressemeldung, 10.11.2007)
Auch Juden können sich antisemitische Äußerungen zuschulden lassen kommen
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+11Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2024 - 9 S 20.23
Publizist gewinnt Rechtsstreit: Faeser darf Broder nicht als islamfeindlich
OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht
BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf
OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen
LG Düsseldorf, 02.07.2014 - 12 O 229/13Tina Mendelsohn
LG Düsseldorf, 13.02.2013 - 12 O 55/13Tina Mendelsohn
OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08Antisemitismusstreit
LG Berlin, 25.11.2008 - 27 O 672/08Broder darf von Hecht-Galinski Pornoverfasser genannt werden
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann
LG München I, 24.05.2006 - 21 O 8422/05Henryk M. Broder
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
Henryk M. Broder
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+4Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
Abraham Melzer
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 3 O 176/06
- OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06
- OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06 Anmerkung: Ein Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06
25 Schließlich ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1983, 1415, 1416 f.; NJW 1980, 2069) derjenige weniger schützenswert, der sich seinerseits aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfes unterwirft und sich durch dieses Verhalten eines Teils seiner schützenswerten Privatsphäre begibt. - BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06
25 Schließlich ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1983, 1415, 1416 f.; NJW 1980, 2069) derjenige weniger schützenswert, der sich seinerseits aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfes unterwirft und sich durch dieses Verhalten eines Teils seiner schützenswerten Privatsphäre begibt.
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
So urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht im Jahr 2007, der Verleger und Publizist müsse den Vorwurf hinnehmen, "Kapazität für angewandte Judäophobie" zu sein und "den Adolf gemacht" zu haben.".Das OLG Frankfurt (Anlage B 1) entschied, dass es sich bei den Äußerungen "Kapazitäten für angewandte Judäophobie" und "den Adolf machen" um Meinungsäußerungen handele, die der Kläger in einem polemisch geführten Meinungskampf hinnehmen müsse.
Die Äußerung, die geeignet ist das Persönlichkeitsrecht des Klägers zu verletzen, war nicht rechtswidrig, da die Beklagte über eine ausreichende Beurteilungsgrundlage für ihre Beurteilung verfügt und zur Begründung ihrer Beurteilung auf das Verfahren zwischen dem Kläger und ... vor dem OLG Frankfurt Bezug nimmt und damit eine, wenn auch knappe Begründung liefert.
- LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde …
Gegen diese Äußerungen erwirkte der Verfügungskläger eine einstweilige Verfügung, in dem Berufungsverfahren entschied das OLG Frankfurt (Aktenzeichen 16 U 257/06) letztlich sinngemäß, bei den Äußerungen "Kapazitäten für angewandte Judäophobie" und "den Adolf machen" handele es sich um Meinungsäußerungen, die der Verfügungskläger in einem polemisch geführten Meinungskampf hinnehmen müssen.