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   OLG Frankfurt, 11.04.2022 - 4 UF 48/22   

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https://dejure.org/2022,40753
OLG Frankfurt, 11.04.2022 - 4 UF 48/22 (https://dejure.org/2022,40753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2022 - 4 UF 48/22 (https://dejure.org/2022,40753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2022 - 4 UF 48/22 (https://dejure.org/2022,40753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 14b FamFG
    Erforderlichkeit der Einreichung von Anträgen per beA in Familiensachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 14b FamFG
    Erforderlichkeit der Einreichung von Anträgen per beA in Familiensachen

  • rechtsportal.de

    § 14b FamFG
    Anforderungen an die Form der Beschwerdeeinlegung im familiengerichtlichen Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 17.02.2022 - 2 UF 8/22

    Anforderungen an die elektronische Einreichung einer Beschwerdeschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2022 - 4 UF 48/22
    Vielmehr ist die Bestimmung nach Auffassung des Senats dahingehend auszulegen, dass sie dem genannten Personenkreis zur Übermittlung einer Beschwerdeschrift als elektronisches Dokument verpflichtet, wenn die Beschwerde nicht zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt wird (so auch Beschluss des Senats vom 15.2.2022 - 4 UF 8/22; OLG Frankfurt (5. Familiensenat), Beschluss vom 11.3.2022 - 5 WF 11/22; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.2.2022 - 2 UF 8/22; Fritzsche, Die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr - Chancen und Risiken, NZFam 2022, 1).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2022 - 5 WF 11/22

    Elektronische Übermittlung der Beschwerdeschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2022 - 4 UF 48/22
    Vielmehr ist die Bestimmung nach Auffassung des Senats dahingehend auszulegen, dass sie dem genannten Personenkreis zur Übermittlung einer Beschwerdeschrift als elektronisches Dokument verpflichtet, wenn die Beschwerde nicht zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt wird (so auch Beschluss des Senats vom 15.2.2022 - 4 UF 8/22; OLG Frankfurt (5. Familiensenat), Beschluss vom 11.3.2022 - 5 WF 11/22; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.2.2022 - 2 UF 8/22; Fritzsche, Die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr - Chancen und Risiken, NZFam 2022, 1).
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