Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60443
OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12 (https://dejure.org/2015,60443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.2015 - 18 U 29/12 (https://dejure.org/2015,60443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 18 U 29/12 (https://dejure.org/2015,60443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,60443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immoblienerwerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immoblienerwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immobilienkauf

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers einer kreditfinanzierten Immobilie gegenüber der Darlehensgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12
    b) Zur Effektivierung des Verbraucherschutzes hat der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2006, 2099 [BGH 16.05.2006 - XI ZR 6/04] ) zwar für Rechtsgeschäfte, die nicht als verbunden im o. g. Sinne betrachtet werden können, die den Beweis erleichternde Figur des 'institutionellen Zusammenwirkens' entwickelt.

    Entgegen der beklagtenseits vertretenen Auffassung (Schriftsatz vom 3.5.2011, S. 8, Bl. 102 f d.A.) bieten die im Jahre 2002 erfolgte Einführung des § 358 III S. 3 BGB aF sowie die Änderung des § 491 III Nr. 1 BGB aF auch keinen Anlass, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum institutionellen Zusammenwirken als durch die Gesetzgebung überholt zu betrachten (zum Ganzen: Sauer, BB 2006, 1581, [BGH 16.05.2006 - XI ZR 6/04] juris).

    Eine gefestigte Zusammenarbeit wird darüber hinaus indiziert, wenn der Verkäufer oder der Vermittler "dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt" hat (Zitat: BGH, WM 2006, 1194 [BGH 16.05.2006 - XI ZR 6/04] ; siehe auch BGH, WM 1984, 649 [BGH 29.03.1984 - III ZR 24/83] und OLG Bamberg, WM 2005, 593).

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12
    Dem steht es gleich, wenn sich eine derartige Kenntnis aufdrängen musste, sich die Bank ihr also verschließt (BGH, WM 2008, 1121 [BGH 29.04.2008 - XI ZR 221/07] ).

    Nur am Rande sei ergänzt, dass es auch an Indizien für die Annahme fehlt, die Beklagte selbst habe die Immobilie für nicht hinreichend werthaltig gehalten (BGH, WM 2008, 1121, [BGH 29.04.2008 - XI ZR 221/07] juris, Rd. 22) - mag dies auch mit der zeitnah vorgenommenen Forderungsabtretung zusammenhängen.

    Denn die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine revisionsfähige Entscheidung des Senats nicht (§ 543 II, S. 1, Ziff. 2, Alt. 2 ZPO), da sich die Divergenz im Bereich der tatrichterlichen Würdigung bewegt (siehe BGH, NJW-RR 2008, 1226, [BGH 29.04.2008 - XI ZR 221/07] juris Rd.21).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12
    3.3.3 Dem Kläger ist einzuräumen, dass die von ihm vertretene Auffassung der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht (BGH, NZG 2012, 427 [BGH 01.03.2012 - III ZR 83/11] ; NJW 2010, 989 [BGH 09.12.2009 - VIII ZR 219/08] ; BGH, WM 2011, 1799 [BGH 28.06.2011 - XI ZR 349/10] m.w.N.).

    3.3.5 Soweit eine Anwendung des § 14 I BGB-InfoVO nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung nur erfolgen kann, wenn das verwendete Formular, dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (z. B. BGH, NJW 2011, 1061 [BGH 01.12.2010 - VIII ZR 82/10] ; BGH, NJW-RR 2012, 183 [BGH 28.06.2011 - XI ZR 349/10] ), ist diese Voraussetzung erfüllt.

  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in

    Vielmehr kommt der Beklagten diese Gesetzlichkeitsfiktion zugute (vgl. schon OLG Frankfurt/Main, Urteile vom 11. Juni 2015 - 18 U 29/12, juris Rn. 104 ff. und vom 12. November 2015 - 11 U 23/15, juris Rn. 66 ff.), so dass die Widerrufsfrist bei Erklärung des Widerrufs abgelaufen war und der Widerruf der Klägerin ins Leere ging.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung

    Schon dies spricht dagegen, dass die gesonderte Erklärung als bearbeitender Teil der vorausgegangenen Widerrufsbelehrung zu verstehen ist (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. Oktober 2015, 9 U 15/14; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.6.2015, Az. 18 U 29/12; Landgerichts Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2015, 21 O 403/14).
  • LG Dortmund, 30.09.2016 - 3 O 439/15

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach erklärtem

    Auch die Überschrift "Besondere Hinweise" konnte weggelassen werden, da nach dem Gestaltungshinweis [8] (dort letzter Satz) die "Rubrik" insgesamt entfällt, wenn keiner der genannten Fälle einschlägig ist (vgl. OLG Frankfurt, Hinweisbeschl. v. 02.09.2015 - 23 U 24/15 - BeckRS 2016, 01852, Rn. 30; Urt. v. 11.06.2015 - 18 U 29/12 - S. 29 der UA = Anlage B10; LG Wiesbaden, Urt. v. 17.04.2015 - 3 O 162/14 - S. 5 der UA = Anlage B26; a.A. LG Potsdam, Urt. v. 11.09.2015 - 6 O 386/14 - abrufbar unter https://www.wvr-law.de/gerichtsurteile/lg-potsdam-urteil-az-6-o-38614/ ).
  • LG Potsdam, 11.09.2015 - 6 O 386/14
    Dies steht der Einheitlichkeit und Deutlichkeit der Widerrufsbelehrung - wie sie der amtliche Mustertext erreichen will - jedenfalls entgegen (a.A. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.6.2015, Az.: 18 U 29/12).

    Nach Auffassung der Kammer ist daher - in Abweichung von der von Beklagtenseite vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11.6.2015 (Az.: 18 U 29/12) - der Gestaltungshinweise 8 vorliegend in der Form anzuwenden, dass in dem hier vorliegenden Fall darauf hingewiesen wird, dass "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben." Es liegt der Spezialfall eines Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung vor, weshalb entsprechend zu belehren ist; § 312d d Abs. 5 BGB aF.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht