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   OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 352/12   

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https://dejure.org/2013,48019
OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 352/12 (https://dejure.org/2013,48019)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2013 - 20 W 352/12 (https://dejure.org/2013,48019)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 20 W 352/12 (https://dejure.org/2013,48019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Grundbuch: Eintragungsfähigkeit des Schuldnerwechsels bei der Vormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuch: Eintragungsfähigkeit des Schuldnerwechsels bei der Vormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragungsfähigkeit des Wechsels in der Person des Schuldners des vorgemerkten Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 352/12
    Des Weiteren handelt es sich bei der Vormerkung nicht um ein dingliches Recht, sondern ein Sicherungsmittel eigener Art, das im Grundbuch auf Grund einseitiger Bewilligung eingetragen wird, wobei der zu sichernde Anspruch selbst dem Grundbuchamt schon bei der Eintragung nicht im Einzelnen nachgewiesen werden muss und dessen weiteres rechtliches Schicksal dem Grundbuch nicht stets zuverlässig entnommen werden kann, wie sich auch aus der Rechtsprechung des BGH zur Wiederverwendung einer unwirksamen oder erloschenen Vormerkung ohne Neueintragung ergibt (vgl. BGH NJW 2000, 805 und 2012, 2032).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 352/12
    Des Weiteren handelt es sich bei der Vormerkung nicht um ein dingliches Recht, sondern ein Sicherungsmittel eigener Art, das im Grundbuch auf Grund einseitiger Bewilligung eingetragen wird, wobei der zu sichernde Anspruch selbst dem Grundbuchamt schon bei der Eintragung nicht im Einzelnen nachgewiesen werden muss und dessen weiteres rechtliches Schicksal dem Grundbuch nicht stets zuverlässig entnommen werden kann, wie sich auch aus der Rechtsprechung des BGH zur Wiederverwendung einer unwirksamen oder erloschenen Vormerkung ohne Neueintragung ergibt (vgl. BGH NJW 2000, 805 und 2012, 2032).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 3 Wx 85/11

    Rechtsfolgen des Wechsels des Schuldners eines durch Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 352/12
    So hat das OLG Düsseldorf (FGPrax 2011, 219), allerdings ohne diesbezügliche Begründung, die Auffassung vertreten, im Falle einer zeitgleich mit dem Eigentumsübergang erfolgten privativen Schuldübernahme eines durch eine Vormerkung gesicherten Anspruches könne der Wechsel des Schuldners im Grundbuch eingetragen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

    Der Wirksamkeitsvermerk ist - was hier in Rede steht - auch im Verhältnis von Rechten zu Vormerkungen zulässig, und zwar unabhängig von der Frage, ob man Vormerkungen generell als rangfähig ansieht oder nicht (BeckOK GBO/Zeiser, a.a.O., § 45 Rz. 10; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 19; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1523, 1531a; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 45 Rz. 19; Bauer/von Oefele/Knothe, a.a.O., § 45 Rz. 14, 18, je m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1999, 68, und dazu BGHZ 141, 169, Tz. 11; Senat, Beschluss vom 23.05.2013, 20 W 352/12, und dazu BGH WM 2014, 959, je zitiert nach juris).
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