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   OLG Hamburg, 16.08.1996 - 14 U 112/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10625
OLG Hamburg, 16.08.1996 - 14 U 112/93 (https://dejure.org/1996,10625)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.1996 - 14 U 112/93 (https://dejure.org/1996,10625)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 1996 - 14 U 112/93 (https://dejure.org/1996,10625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheckrechtlicher Rückgriffsanspruch gegen den Aussteller; Anfechtung des Scheckbegebungsvertrags wegen arglistiger Täuschung; Vergleich über Architektenhonorarrechnung; Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo (cic); Ablauf der Anfechtungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärung über fehlende Architekteneigenschaft kann entfallen! (IBR 1996, 517)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99

    Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis -

    Da aber eine Täuschung des Beklagten zum Abschluß des Vergleichs führte, steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch aus 826 BGB zu, der seinem Inhalt nach darauf gerichtet ist, § 249 BGB, sie so zu stellen, als sei der Vergleich nicht abgeschlossen worden (vgl. dazu BGH VersR 1998, 905; OLG HH OLGR 1996, 306).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2023 - 22 U 58/22

    Planer muss auf fehlende Architekteneigenschaft hinweisen!

    Die weitere von dem Landgericht angeführte Entscheidung (OLG Hamburg, Urt. v. 16.08.1996 - 14 U 112/93, OLGR 1996, 306) betrifft den Fall, dass der Auftragnehmer bauvorlageberechtigt ist.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2023 - 22 U 58/22

    Architektenrecht

    Die weitere von dem Landgericht angeführte Entscheidung (OLG Hamburg, Urt. v. 16.08.1996 - 14 U 112/93, OLGR 1996, 306) betrifft den Fall, dass der Auftragnehmer bauvorlageberechtigt ist.
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 6 U 155/00

    Fehlende Architekteneigenschaft des Bauingenieurs

    Zwar wird durch die Rechtsprechung überwiegend angenommen, dass ein Auftragnehmer, der - wie der Kläger - nach den landesrechtlichen Vorschriften nicht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt ist, diesen Umstand dem künftigen Bauherrn grundsätzlich von sich aus schon bei den Vertragsverhandlungen, die dem Vertragsschluss vorausgehen, offenbaren und dessen Entscheidung abwarten muss, ob unter diesen Umständen der Vertrag abgeschlossen werden soll (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1995 - 6 U 153/95-, BauR 1996, 889, 890; OLG Nürnberg, Urteil vom 12. September 1997 - 6 U 2235/96, BauR 1998, 1273, 1274 mwN, OLG Hamburg, Urteil vom 16. August 1996 - 14 U 112/93, OLGR 1996, 306, 308; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 1993 - 22 U 235/92, NM-RR 1993, 1173; OLG Köln, Urteil vom 15. Januar 1980 - 9 U 128/79, BauR 1980, 372; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Kapitel 2 Rn. 18 n).
  • LG Krefeld, 17.02.2022 - 5 O 122/21
    Zwar ist ein Auftragnehmer von Architektenleistungen, der zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nicht berechtigt ist, grundsätzlich als verpflichtet anzusehen, von sich aus den Auftraggeber, schon bei den Vertragsverhandlungen, die der Beauftragung mit Architektenleistungen vorausgehen, auf diesen Umstand hinzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1993, 1173; OLGR Hamburg 1996, 306).
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