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   OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09   

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https://dejure.org/2010,13683
OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09 (https://dejure.org/2010,13683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2010 - 30 U 119/09 (https://dejure.org/2010,13683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2010 - 30 U 119/09 (https://dejure.org/2010,13683)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98

    Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei unzulässiger Unterverpachtung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
    Ungeachtet dieser vertraglichen Ausgestaltung folgt auch aus der - hier anwendbaren, § 581 Abs. 2 BGB, BGH NJW-RR 2000, 717- Regelung in § 543 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB, dass eine sofortige Kündigung selbst bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Abmahnung oder Abhilfefristsetzung nur dann gerechtfertigt ist, wenn eine Fristsetzung oder Abmahnung keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.

    Denn im Regelfall ist eine fristlose Kündigung nur bei wiederholten, auch nach Abmahnung fortgesetzten Verstößen zulässig (BGH NJW-RR 2000, 717; OLGR Koblenz 1998, 469).

    (c) In Bezug auf die weiteren Gründe, auf die die Beklagte ihre fristlose Kündigungen stützt und deren Berechtigung ebenfalls an den Voraussetzungen der §§ 543 Abs. 1 Satz 2, 242 BGB zu messen ist (BGH NJW-RR 2000, 717), gilt folgendes:.

    Zum anderen finden Pachtrechtsvorschriften bzw. Mietrechtsvorschriften (§ 581 Abs. 2 BGB) auf den Jagdpachtvertrag nur dann Anwendung, soweit nicht spezielle jagdrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen (BGH NJW-RR 2000, 717).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
    Dann ist es aber erforderlich, dass die Haupturkunde auf die ergänzenden Urkunden so eindeutig Bezug nimmt, dass die Zugehörigkeit zueinander zweifelsfrei erkennbar ist (BGH NJW 2000, 354; NJW 2003, 1248).
  • BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01

    Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
    Dann ist es aber erforderlich, dass die Haupturkunde auf die ergänzenden Urkunden so eindeutig Bezug nimmt, dass die Zugehörigkeit zueinander zweifelsfrei erkennbar ist (BGH NJW 2000, 354; NJW 2003, 1248).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
    a) Bei der "Eventualwiderklage" handelt sich um eine Klage erweiterung (Kläger erweitern ihre Klage) im Wege der - grds. zulässigen - Eventualanschlussberufung (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 524 Rn. 17; BGH NJW 1984, 1240).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - 21 U 14/09

    Zugang einer Willenserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
    Zwar kann ein versuchter Prozessbetrug des Mieters die fristlose Kündigung des Vermieters rechtfertigen (OLG Düsseldorf Urteil vom 22.1.2009; 21 U 14/09).
  • OLG Celle, 11.02.2009 - 3 U 204/08

    Rechtsfolgen der Nachverhandlung über ein Vertragsangebot; Verlängerung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
    Vielmehr ist das Verhalten der Kläger so aufzufassen, dass sie den Jagdpachtvertrag (und die Ergänzungsvereinbarung) mit dem von der Beklagten übermittelten Inhalt auf jeden Fall abschließen und über die "Zusatzvereinbarung", weiter verhandeln wollten (vgl. ähnlich OLG Celle NJW-RR 2009, 1150; BGH WM 1982, 1229).
  • BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81

    Schriftform eines Vertrages mit sich aus dem Vertragszweck oder aus Treu und

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
    Vielmehr ist das Verhalten der Kläger so aufzufassen, dass sie den Jagdpachtvertrag (und die Ergänzungsvereinbarung) mit dem von der Beklagten übermittelten Inhalt auf jeden Fall abschließen und über die "Zusatzvereinbarung", weiter verhandeln wollten (vgl. ähnlich OLG Celle NJW-RR 2009, 1150; BGH WM 1982, 1229).
  • BGH, 13.04.1978 - III ZR 89/76

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages - Formanforderungen an den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09
    Die erforderliche Bezugnahme auf den Jachtpachtvertrag ist - soweit es überhaupt darauf ankommt, d. h. soweit die Zusatzvereinbarung mit dem Jagdpachtvertrag eine rechtliche Einheit bilden sollte, vgl. BGH WM 1978, 846, was zweifelhaft ist - durch den oben wiedergegebenen Einleitungssatz erfolgt.
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