Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.10.2008 - 8 UF 91/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in das Erziehungsrecht der Eltern durch Trennung der Kinder von den Eltern i.R.d. Wächteramts des Staates; Grenzen des Wächteramts des Staates im Hinblick auf die bestmögliche Erziehung und Förderung des Kindes gegenüber dem ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Warendorf, 19.03.2008 - 9 F 350/07
- OLG Hamm, 22.10.2008 - 8 UF 91/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 durch die Ablehnung der Übertragung der …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 8 UF 91/08
Im Rahmen der §§ 1666, 1666 a BGB ist also stets zu beachten, dass kein Kind "Anspruch auf Idealeltern" und optimale Förderung und Erziehung hat und sich das staatliche Wächteramt auf die Abwehr von Gefahren beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08 -).Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das Verhalten ihrer Eltern Nachteile erleiden (BVerfG, Beschluss vom 20.10.2008, 1 BvR 2275/08; BVerfG, FamRZ 2006, 1593; FamRZ 2008, 492).
- BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 8 UF 91/08
Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das Verhalten ihrer Eltern Nachteile erleiden (BVerfG, Beschluss vom 20.10.2008, 1 BvR 2275/08; BVerfG, FamRZ 2006, 1593; FamRZ 2008, 492). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 8 UF 91/08
Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das Verhalten ihrer Eltern Nachteile erleiden (BVerfG, Beschluss vom 20.10.2008, 1 BvR 2275/08; BVerfG, FamRZ 2006, 1593; FamRZ 2008, 492). - OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 UF 32/03
Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs des elterlichen Erziehungsrechts …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 8 UF 91/08
Das Kindeswohl ist im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB gefährdet, wenn eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für seine Entwicklung vorliegt, die so ernst zu nehmen ist, dass sich eine erhebliche Schädigung seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, wenngleich die zu erwartenden schädigenden Folgen nicht unmittelbar bevorstehen müssen (OLG Hamm, 8. FamS, FamRZ 2004, 1664; BayObLG, FamRZ 1996, 1031, 1032). - BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96
Gefährdung des Kindeswohls
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2008 - 8 UF 91/08
Das Kindeswohl ist im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB gefährdet, wenn eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für seine Entwicklung vorliegt, die so ernst zu nehmen ist, dass sich eine erhebliche Schädigung seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, wenngleich die zu erwartenden schädigenden Folgen nicht unmittelbar bevorstehen müssen (OLG Hamm, 8. FamS, FamRZ 2004, 1664; BayObLG, FamRZ 1996, 1031, 1032).