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   OLG Köln, 12.10.2012 - I-6 U 93/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31335
OLG Köln, 12.10.2012 - I-6 U 93/12 (https://dejure.org/2012,31335)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.10.2012 - I-6 U 93/12 (https://dejure.org/2012,31335)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - I-6 U 93/12 (https://dejure.org/2012,31335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • JurPC

    Windschutzscheibe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Unterlassung der Gewährung verdeckter Nachlässe für Glasreparaturen an Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Unterlassung der Gewährung verdeckter Nachlässe für Glasreparaturen an Pkw

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Windschutzscheibe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Autoverglaser verdeckte Nachlässe in Höhe ihrer Kasko-Selbstbeteiligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisnachlass in Höhe der Selbstbeteiligung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Betrug eines Autoverglasers zu Lasten des Kasko-Versicherung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Werbeaktion eines Autoverglasers - Verdeckte Preisnachlässe sind Betrug zu Lasten der Kasko-Versicherung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Betrug durch Rabatt bei Steinschlägen? - Autoverglaser, die ihren Kunden die Selbstbeteiligung erlassen, begehen einen Betrug zu Lasten des Versicherers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoverglaser gibt Kunden dubiosen Rabatt in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung und ohne Wissen der Kaskoversicherung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Autoverglaser dürfen Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verdeckter Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verdeckter Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verschleierter Nachlass auf Reparaturkostenrechnung kann Betrug darstellen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Verdeckter Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Umgehung von Kasko-Selbstbeteiligung durch Preisnachlass

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit bei Erlass der Selbstbeteiligung bei Scheibenaustausch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbetrug beim Scheibentausch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass gewähren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verdeckter Preisnachlass bei Autoverglaser

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren - Angefallene Reparaturkosten werden durch vertragliche Konstruktion zu Unrecht vollständig der Versicherung aufgebürdet

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Selbstbeteiligung ist abmahnfähig - Werkstatt übernimmt Eigenkosten gegen Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 15
  • MDR 2013, 737
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 85/10

    Unfallersatzgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
    Auch kann ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einer Kfz-Versicherung und einem Kfz-Reparaturunternehmen in Betracht kommen, wenn der Versicherer seinen Versicherungsnehmern die Beauftragung einzelner Werkstätten empfiehlt und damit deren Absatz zu Lasten der konkurrierenden Unternehmen fördert (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 85/10 [Rn. 5] - Unfallersatzgeschäft).

    Die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche sind gleichwohl begründet, weil sich das von der Beklagten zu verantwortende Verhalten ihrer verfassungsmäßig berufen Vertreter (§ 31 BGB) - wie bereits das Landgericht in einer Hilfserwägung und die Klägerin im Rahmen ihrer Abmahnung zutreffend angenommen haben - nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln als gegen die Klägerin gerichtete unerlaubte Handlung (§§ 823 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, §§ 826, 830 BGB) darstellt, welche sie zur Unterlassung (§ 1004 BGB analog), zur Erstattung der Abmahnkosten (§§ 683 S. 1, 670 BGB), zur Auskunft (§ 242 BGB) und zum Schadensersatz (§§ 249 ff. BGB) verpflichtet; es handelt sich insoweit um keinen selbständigen Streitgegenstand, sondern lediglich um konkurrierende Anspruchsnormen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 85/10 [Rn. 8] - Unfallersatzgeschäft).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
    An das Bestehen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, so dass es genügt, wenn Unternehmen unterschiedlicher Branchen durch die konkret beanstandete Handlung derart miteinander in Wettbewerb treten, dass das Verhalten des einen das andere im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 40] - Internet-Videorecorder).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
    An das Bestehen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, so dass es genügt, wenn Unternehmen unterschiedlicher Branchen durch die konkret beanstandete Handlung derart miteinander in Wettbewerb treten, dass das Verhalten des einen das andere im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 40] - Internet-Videorecorder).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
    Dass solche Absprachen branchenüblich seien, behauptet die Beklagte ohne sachliche Substanz und rechtliche Relevanz; soweit die Wettbewerbsgerichte in der Vergangenheit bereits mit vergleichbaren Umgehungskonstruktionen befasst worden sind und diese für unlauter erklärt haben (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 530 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; OLG Brandenburg, WRP 2010, 427; vgl. auch Senat, Anerkenntnisurteil vom 04.12.2009 - 6 U 138/09), folgt daraus weder ihre allgemeine Verbreitung noch ihre Angemessenheit.
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
    An das Bestehen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, so dass es genügt, wenn Unternehmen unterschiedlicher Branchen durch die konkret beanstandete Handlung derart miteinander in Wettbewerb treten, dass das Verhalten des einen das andere im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 40] - Internet-Videorecorder).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2009 - 6 U 80/08

    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung von dem regulierenden Versicherer zu

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
    Dass solche Absprachen branchenüblich seien, behauptet die Beklagte ohne sachliche Substanz und rechtliche Relevanz; soweit die Wettbewerbsgerichte in der Vergangenheit bereits mit vergleichbaren Umgehungskonstruktionen befasst worden sind und diese für unlauter erklärt haben (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 530 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; OLG Brandenburg, WRP 2010, 427; vgl. auch Senat, Anerkenntnisurteil vom 04.12.2009 - 6 U 138/09), folgt daraus weder ihre allgemeine Verbreitung noch ihre Angemessenheit.
  • OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12

    Begriff der herabsetzenden Äußerung im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG

    In der neueren Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Ansprüchen wegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts, die einerseits auf Deliktsrecht, andererseits auf Wettbewerbsrecht gestützt werden, um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt (BGH, Urteil vom 8.3. 2012 - I ZR 85/10 - GRUR 2012, 1153 - Unfallersatzgeschäft; Senat, Urteil vom 12.10.2012 - 6 U 93/12 - juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15

    Ansprüche eines Anbieters von Kfz-Schutzbriefen gegen ein Abschleppunternehmen

    Für die Mitbewerberstellung genügt weder, dass die Klägerin durch die angegriffene Wettbewerbshandlung irgendwie in ihrem eigenen Marktstreben betroffen ist, noch das Bestehen enger geschäftlicher Beziehung (s. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 2 Rn. 109, 109b, m.w.N.; Senat, Urteil vom 12.10.2012, 6 U 93/12).
  • AG Passau, 05.05.2015 - 9 Cs 35 Js 4140/13

    Teilweise Übernahme des Selbstbehalts bei Kfz-Reparatur

    In einerweiteren Entscheidung führt das OLG Köln in einem Urteil vom 12.10.2012, Aktenzeichen 6 U 93/12, BeckRS 2012, 21762, im Ergebnis aus:.
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