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   OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05   

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https://dejure.org/2010,28383
OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05 (https://dejure.org/2010,28383)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2010 - 1 U 70/05 (https://dejure.org/2010,28383)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2010 - 1 U 70/05 (https://dejure.org/2010,28383)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 104/90

    Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks; Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
    Sie ist darüber hinaus aber auch dann gegeben, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (vgl. BGH NJW 2001, 3775; NJW-RR 1988, 506; NJW 1991, 2698; WM 1985, 174 st. Rspr.).

    Eine Lückenhaftigkeit und damit offenbare Unrichtigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn zwingend zu berücksichtigende Beurteilungsfaktoren unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH NJW 1991, 2698 m.w.N.).

    Der Einwand der Klägerin, wonach der Schiedsgutachter lediglich den Sachverhalt zu beurteilen habe, den die Parteien ihm unterbreitet haben (vgl. BGH NJW 1991, 2698; WM 1985, 174 m. w. N.), greift nicht durch.

    Der Bundesgerichtshof stellt in der Entscheidung NJW 1991, 2698 vielmehr klar, dass der Schiedsgutachter die für eine Wertermittlung maßgeblichen Beurteilungsfaktoren eines Grundstücks (wie z. B. Bodenrichtwerte und Vergleichspreise) zu berücksichtigen hat.

    Eine inhaltliche Unrichtigkeit liegt auch vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis insgesamt verfälschen (vgl. BGH NJW 2001, 3775; NJW 1991, 2698; NJW-RR 1991, 228; NJW-RR 1988, 506 m. w. N.).

  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
    Sie ist darüber hinaus aber auch dann gegeben, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (vgl. BGH NJW 2001, 3775; NJW-RR 1988, 506; NJW 1991, 2698; WM 1985, 174 st. Rspr.).

    Eine inhaltliche Unrichtigkeit liegt auch vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis insgesamt verfälschen (vgl. BGH NJW 2001, 3775; NJW 1991, 2698; NJW-RR 1991, 228; NJW-RR 1988, 506 m. w. N.).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
    Sie ist darüber hinaus aber auch dann gegeben, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (vgl. BGH NJW 2001, 3775; NJW-RR 1988, 506; NJW 1991, 2698; WM 1985, 174 st. Rspr.).

    Eine inhaltliche Unrichtigkeit liegt auch vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis insgesamt verfälschen (vgl. BGH NJW 2001, 3775; NJW 1991, 2698; NJW-RR 1991, 228; NJW-RR 1988, 506 m. w. N.).

  • BGH, 23.11.1984 - V ZR 120/83

    Geltendmachung eines Anspruchs auf eine weitere Kaufpreisforderung - Festsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
    Sie ist darüber hinaus aber auch dann gegeben, wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (vgl. BGH NJW 2001, 3775; NJW-RR 1988, 506; NJW 1991, 2698; WM 1985, 174 st. Rspr.).

    Der Einwand der Klägerin, wonach der Schiedsgutachter lediglich den Sachverhalt zu beurteilen habe, den die Parteien ihm unterbreitet haben (vgl. BGH NJW 1991, 2698; WM 1985, 174 m. w. N.), greift nicht durch.

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
    Eine Abweichung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 2005, 2152 ist nicht gegeben, da die Mängel nicht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Mietsache beruhen.
  • KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen funktionsunfähiger

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
    Zwar kann eine unzureichende Brandschutzausrüstung des Mietobjekts grundsätzlich eine Kündigung wegen einer erheblichen Gesundheitsgefährdung im Sinne des § 544 BGB a. F. rechtfertigen (vgl. KG ZMR 2004, 259; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 569 Rn. 10).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 191/89

    Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens zu einer Abschichtungsbilanz

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
    Eine inhaltliche Unrichtigkeit liegt auch vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis insgesamt verfälschen (vgl. BGH NJW 2001, 3775; NJW 1991, 2698; NJW-RR 1991, 228; NJW-RR 1988, 506 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 16.07.1998 - 8 U 197/98

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Schriftform bei einem Pachtvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
    Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen stellen nur dann einen Fehler der Mietsache dar, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. OLG Nürnberg NZM 1999, 419; OLG Düsseldorf GuT 2005, 14; LG Frankfurt ZM 2000, 1053).
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