Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 199/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Grenzanlagen: Haftung für die Unterhaltskosten einer der Abfangung der Aufschüttung des Nachbargrundstücks dienenden Grenzmauer
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 921, 922
Auch Stützmauer auf der Grenze kann gemeinschaftliche Grenzanlage sein - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltungskosten für eine Grundstücksbefestigung zwischen zwei Grundstücken; Vorliegen einer Grenzanlage; Notwendigkeit des Dienens zum Vorteil beider Grundstücke; Nachteile einer Stützmauer zur Aufschüttung des Nachbargrundstücks
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 921; BGB § 922 Satz 2
Zur Einordnung einer von der Grenzlinie geschnittenen Mauer als Grenzanlage i.S.v. §§ 921 , 922 BGB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarrecht - Einordnung einer Mauer als Grenzanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 06.11.2006 - 5 O 173/06
- OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 199/06
Papierfundstellen
- MDR 2008, 855
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.10.1999 - V ZR 77/99
Hecke als Grenzeinrichtung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 199/06
Voraussetzung für das Vorliegen einer Grenzanlage ist zunächst, dass die fragliche Einrichtung von der Grenzlinie - nicht notwendig mittig (BGHZ 143, 1) - geschnitten wird. - BGH, 07.03.2003 - V ZR 11/02
Begriff der Grenzanlage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 199/06
Nicht erforderlich ist, dass die fragliche Einrichtung (auch) der Grenzscheidung dient (BGHZ 154, 139; offen gelassen noch in BGHZ 112, 1); indessen wird auch diese Funktion durch die streitgegenständliche Mauer erfüllt. - BGH, 11.10.1996 - V ZR 3/96
Duldung einer Einfriedigung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 199/06
Allerdings hat der Bundesgerichtshof in der auch vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 11.10.1996 (V ZR 3/96; NJW-RR 1997, 16) es als zweifelhaft bezeichnet, ob eine Mauer, "die der Nachbar an oder auf der Grenze errichtet, allein zu dem Zweck, sein Grundstück aufschütten zu können, eine Grenzeinrichtung, insbesondere eine Einfriedung im Sinne der §§ 32 ff. NachbG NRW, darstellt"; von einer Stützmauer zur Aufschüttung des Nachbargrundstücks gehe die Gefahr zusätzlicher Beeinträchtigungen für das nun tiefer liegende Grundstück aus. - BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89
Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 199/06
Nicht erforderlich ist, dass die fragliche Einrichtung (auch) der Grenzscheidung dient (BGHZ 154, 139; offen gelassen noch in BGHZ 112, 1); indessen wird auch diese Funktion durch die streitgegenständliche Mauer erfüllt. - BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82
Restitutionsklage eines Schwerbehinderten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 199/06
Nach § 922 S. 3 BGB darf die Mauer, solange einer der Nachbarn ein Interesse an ihrem Fortbestand hat, nicht ohne dessen Zustimmung geändert oder beseitigt werden; das gilt auch und gerade für das äußere Erscheinungsbild (BGH NJW 1985, 1485).