Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10236
OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88 (https://dejure.org/1989,10236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.1989 - 4 W 128/88 (https://dejure.org/1989,10236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 1989 - 4 W 128/88 (https://dejure.org/1989,10236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,10236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung des Nachlassverwalters wegen Pflichtverletzungen; Ablehnung des zuständigen Nachlassrichters wegen Besorgnis der Befangenheit ; Unmittelbare materielle Betroffenheit des Nachlassgläubigers durch die Entscheidung über die Abberufung des Nachlassverwalters; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1095
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86

    Beschwerderecht der Eltern trotz Entziehung des Personensorgerechts; Auswahl des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88
    Im Vormundschaftsrecht ist vielmehr die Antrag- und Beschwerdeberechtigung deshalb auf Personen beschränkt, die ein berechtigtes Interesse haben, für das Wohl des Mündels einzutreten (vgl. KG OLGZ 1986, 324; Bumiller/Winkler, FGG, 4. Aufl., § 57 Anm. zu Nr. 9, b), weil die Vormundschaft allein dessen Interessen dient.
  • RG, 30.03.1936 - IV B 7/36

    Steht dem Nachlaßverwalter gegen den Beschluß des Nachlaßgerichts, durch den die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88
    Im Gegenteil stellt das Kammergericht gerade maßgeblich darauf ab, daß die Vorschrift des § 1985 Abs. 2 S. 1 BGB als gesetzliche Sonderbelastung der Nachlaßverwaltung auf den Nachlaßpfleger keine Anwendung findet (vgl. dazu RGZ 151, 57).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht