Rechtsprechung
OLG Koblenz, 15.12.2023 - 3 U 1186/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Rheinland-Pfalz
- JurPC
Aussagen von sog. Lauschzeugen sind unverwertbar
- RA Kotz
Lauschzeugen für Telefongespräch - Zeugenaussage verwertbar?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 654
- rechtsportal.de
BGB § 654
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind Aussagen von sog. Lauschzeugen (un-)verwertbar?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwirkung des Anspruchs auf Maklerlohn aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Maklervertrag hinsichtlich Vereinbarung einer Bonuszahlung; Unverwertbarkeit von Aussagen von sog. Lauschzeugen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind Aussagen von sog. Lauschzeugen (un-)verwertbar? (IBR 2024, 159)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 01.09.2023 - 3 O 212/20
- OLG Koblenz, 15.12.2023 - 3 U 1186/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04
Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers
Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2023 - 3 U 1186/23
In diesen Fällen liegt ein zur Lohnunwürdigkeit führender, grob leichtfertiger und krasser Verstoß gegen die dem Makler obliegenden Treuepflichten jedenfalls dann vor, wenn die Vergabe des Alleinauftrages durch den Auftraggeber mit Übernahme von Vertragsstrafeversprechen zugunsten des Maklers gerade deshalb erfolgte, weil der Auftraggeber dafür die Maklerleistung unentgeltlich erhalten sollte, der Immobilienverkauf - wie dem Makler auch bekannt war - aufgrund einer wirtschaftlichen Notsituation des Auftraggebers zeitnah und zum höchstmöglichen Preis erfolgen sollte, und die Initiative zur Vereinbarung der Bonuszahlung vom Makler ausging (Anschluss an BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 322/04, r + s 2006, 264 sowie von BGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 225/80, NJW 1981, 2297).Das ist erst dann der Fall, wenn er seine Treupflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2005, Az. III ZR 322/04, r + s 2006, 264 m. w. N.).
- BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 225/80
Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerlohn - Maßgeblichkeit des subjektiven …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2023 - 3 U 1186/23
In diesen Fällen liegt ein zur Lohnunwürdigkeit führender, grob leichtfertiger und krasser Verstoß gegen die dem Makler obliegenden Treuepflichten jedenfalls dann vor, wenn die Vergabe des Alleinauftrages durch den Auftraggeber mit Übernahme von Vertragsstrafeversprechen zugunsten des Maklers gerade deshalb erfolgte, weil der Auftraggeber dafür die Maklerleistung unentgeltlich erhalten sollte, der Immobilienverkauf - wie dem Makler auch bekannt war - aufgrund einer wirtschaftlichen Notsituation des Auftraggebers zeitnah und zum höchstmöglichen Preis erfolgen sollte, und die Initiative zur Vereinbarung der Bonuszahlung vom Makler ausging (Anschluss an BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 322/04, r + s 2006, 264 sowie von BGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 225/80, NJW 1981, 2297).Deshalb muss feststehen, dass die konkret verletzte Pflicht für den Berechtigten eine erhebliche Bedeutung hatte, und weiter, dass dieses dem Verpflichteten bekannt war (BGH, Urteil vom 24.06.1981, Az. IVa ZR 225/80, NJW 1981, 2297).