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   OLG Köln, 30.08.1993 - 27 W 16/93   

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https://dejure.org/1993,12639
OLG Köln, 30.08.1993 - 27 W 16/93 (https://dejure.org/1993,12639)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.1993 - 27 W 16/93 (https://dejure.org/1993,12639)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 1993 - 27 W 16/93 (https://dejure.org/1993,12639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 25 O 384/91
  • OLG Köln, 30.08.1993 - 27 W 16/93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 30.04.1992 - 28 W 651/92
    Auszug aus OLG Köln, 30.08.1993 - 27 W 16/93
    Nach einer verbreiteten Ansicht muß der Ablehnungsantrag unverzüglich nach erlangter Kenntnis vom Ablehnungsgrund vorgelegt werden, bei einem aus einem schriftlichen Sachverständigengutachten hergeleiteten Ablehnungsgrund also unverzüglich nach Kenntnisnahme von dem Gutachten (OLG Koblenz OLGZ 80, 38; NJW-RR 1992, 1471; OLG Frankfurt MDR 1989, 744; Baumbach-Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 406 Rn. 23).

    Dabei wird der Begriff "unverzüglich" zum Teil in dem Sinne verstanden, daß der Partei eine den Umständen des Falles angepaßte Prüfungs- und Überlegungsfrist einzuräumen ist (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1471).

  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Köln, 30.08.1993 - 27 W 16/93
    Die Besorgnis der Befangenheit kann zwar dann entstehen, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für bewiesen (OLG München NJW 1992, 1569; Zöller-Greger, ZPO, 18. Aufl., § 406 Rn. 8).
  • OLG Köln, 10.10.1988 - 27 W 31/88
    Auszug aus OLG Köln, 30.08.1993 - 27 W 16/93
    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - noch kein Termin zur weiteren Verhandlung angesetzt ist und eine Verzögerung des Rechtsstreits durch Gewährung einer ausreichenden Frist nicht zu befürchten ist (Senat, Beschluß vom 10.10.1988 - 27 W 31/88 -, abgedruckt in VersR 1989, 210).
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