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   OLG München, 29.08.2019 - 5 U 3296/19   

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https://dejure.org/2019,47490
OLG München, 29.08.2019 - 5 U 3296/19 (https://dejure.org/2019,47490)
OLG München, Entscheidung vom 29.08.2019 - 5 U 3296/19 (https://dejure.org/2019,47490)
OLG München, Entscheidung vom 29. August 2019 - 5 U 3296/19 (https://dejure.org/2019,47490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 654
    Zum Strafcharakter der Verwirkung des Maklerlohnanspruchs

  • RA Kotz

    Doppelmakler - Verwirkung der Provision

  • rewis.io

    Zum Strafcharakter der Verwirkung des Maklerlohnanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Maklerlohn verwirkt?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwirkung der Provision bei Doppelmakler (IMR 2020, 126)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 222/83

    Verwirkung des Provisionsanspruchs des Maklers

    Auszug aus OLG München, 29.08.2019 - 5 U 3296/19
    Im Übrigen war die Klägerin keinesfalls berechtigt, gegenüber dem Zeugen ... als Kaufinteressent unrichtige Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13.3.1985, IVa ZR 222/83 juris Rn.10/11).
  • LG München II, 16.05.2019 - 11 O 134/18

    Die Doppeltätigkeit eines Maklers führt zu einem strengen Pflichtenkanon, der bei

    Auszug aus OLG München, 29.08.2019 - 5 U 3296/19
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 16.05.2019, Az. 11 O 134/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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