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   OLG München, 25.07.2013 - 1 U 615/13   

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https://dejure.org/2013,20168
OLG München, 25.07.2013 - 1 U 615/13 (https://dejure.org/2013,20168)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2013 - 1 U 615/13 (https://dejure.org/2013,20168)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 1 U 615/13 (https://dejure.org/2013,20168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Haftung bei unterlassener Befragung im Vorprozess!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigen im (Vor-)Prozess nicht befragt: Späterer Regress ausgeschlossen! (IBR 2014, 187)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.2007 - III ZR 240/06

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung als Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 25.07.2013 - 1 U 615/13
    Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob dem Sachverständigen die Einwände der Partei gegen das Gutachten schon anderweitig, insbesondere aus vorangegangenem innerprozessualen Schriftverkehr, bekannt waren (BGH, Urteil vom 05.07.2007, III ZR 240/06, Rdnr. 10).

    Folglich kann dem Einwand der Berufung, dass eine Befragung der Sachverständigen durch die Klagepartei nichts erbracht hätte, nicht gefolgt werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 05.07.2007, III ZR 240/06, Rdnr. 10-12).

  • OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11

    Einholung eines Privatgutachtens zum Zwecke des Aufzeigens der angeblichen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2013 - 1 U 615/13
    Es soll im Sinne des Primärrechtschutzes verhindert werden, dass rechtskräftig abgeschlossene Verfahren als Sachverständigenhaftungsprozesses neu aufgerollt werden (OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011, 13 U 84/11, Rdnr. 16).
  • LG Wiesbaden, 27.09.2013 - 2 O 12/12

    Zur Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

    Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift sind die von der ZPO vorgesehenen Rechtsbehelfe, die es einer Partei ermöglichen, gegen das ihrem Dafürhalten nach fehlerhafte Gutachten vorzugehen und dessen Abänderung zu bewirken (OLG München, Urteil vom 25.07.2013 - 1 U 615/13, Rz. 26 - zit. nach juris).
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