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   OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14   

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OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14 (https://dejure.org/2014,38705)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.08.2014 - 1 U 440/14 (https://dejure.org/2014,38705)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. August 2014 - 1 U 440/14 (https://dejure.org/2014,38705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der technischen Betriebsbereitschaft einer Photovoltaikanlage i.S. von § 3 Nr. 5 EEG 2009

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 3 Nr. 5 EEG 2009
    Begriff der technischen Betriebsbereitschaft einer Photovoltaikanlage i.S. von § 3 Nr. 5 EEG 2009

  • rechtsportal.de

    § 3 Nr. 5 EEG 2009
    Begriff der technischen Betriebsbereitschaft einer Photovoltaikanlage i.S. von § 3 Nr. 5 EEG 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zu EEG-Anlagen: Inbetriebnahme von Fotovoltaikmodulen erfordert ortsfeste Installation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 13.01.2004 - BT-Drs 15/2327
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    Da es auf die Betriebsbereitschaft der Anlage ankommt, ist auch nicht entscheidend, ob der Netzbetreiber die notwendigen Mitwirkungshandlungen - wie Zuweisung eines Netzanschlusspunktes, Ermöglichen des Netzanschlusses - vorgenommen hat; anderenfalls könnte der Netzbetreiber über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme bestimmen und willkürliche Verzögerungen verursachen (BT-Drs. 15/2327 S. 22; BT-Drs. 16/8148 S. 39 LG Erfurt Urt. v. 22.3.2007 3 O 1705/06 Tz. 20 - zitiert nach juris).

    Auf einen Probebetrieb oder eine Mitwirkung des Netzbetreibers komme es zur Bestimmung des Zeitpunkts nicht an, um willkürliche Verzögerungen ausschließen zu können (BT-Drs. 15/2327 S. 22; Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BT-Drs. 15/2864 S. 30).

    cc) Dass es unerheblich für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme sein soll, ob die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Ort versetzt wird (BT-Drs. 16/8148 S. 39; ebenso BT-Drs. 15/2327 S. 22 BT-Drs. 15/2864 S. 30), schränkt dieses Verständnis nur scheinbar ein.

  • OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13

    Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    c) Danach ist im vorliegenden Fall jedes Modul des Solarkraftwerks als "Anlage" im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2012 zu behandeln (so ausdrücklich BT-Drs. 15/2864 S. 14 zum EEG 2004; OLG Naumburg v. 11.7.2013 2 U 3/13 = ZNER 2013, 527 Tz. 26; OLG Schleswig ZNER 2012, 281 Tz. 16).

    Die Clearingstelle spricht davon, dass in der Anlage aufgrund einer durch den Anlagenbetreiber oder in seinem Auftrag vorgenommenen aktiven Handlung erstmals Strom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage umgewandelt ("verbraucht") wird (Hinweis vom 25.6.2010 - 2010/1), das OLG Naumburg von dem subjektiven Entschluss einer Person, regelmäßig des Anlagenbetreibers, die Anlage in einen aktiven Betriebszustand zu versetzen (OLG Naumburg ZNER 2013, 527 Tz. 47 - zitiert nach juris; ähnlich Oschmann, in: Danner/Theobald, Energierecht, § 3 EEG Rn. 82).

    Dass eine Vergütungspflicht nur besteht, wenn Strom tatsächlich ins Netz eingespeist wird (§§ 16, 21 Abs. 1, § 33 Abs. 2 EEG 2009), spricht - entgegen der Auffassung des OLG Naumburg (Urt. v. 11.7.2013 2 U 3/13 = ZNER 2013, 527) - nicht dagegen, dass die Fähigkeit zur Stromeinspeisung auch schon obligatorischer Bestandteil der Inbetriebnahme sein soll.

  • OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 14 U 123/05

    Bestimmung des für die Zahlung einer Mindestvergütung im Sinne des § 8 Abs. 1

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    Eine Anlage wird deshalb aus der Gesamtheit der Gegenstände gebildet, die nach einem bestimmten technischen Plan für die Erzeugung von Strom eingesetzt werden; alle danach zum Betrieb einer Anlage erforderlichen technischen und baulichen Gegenstände bilden gemeinsam die Anlage, wobei die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (OLG Düsseldorf v. 5.12.2012 VI-2 U (Kart) 7/12 = ZNER 2013, 55 Tz. 12, 13; ähnlich OLG Oldenburg v. 30.3.2006 14 U 123/05 = ZNER 2006, 158 Tz. 14 - jeweils zitiert nach juris).

    Nach der zum EEG 2004 ergangenen Entscheidung des OLG Oldenburg reichen die bauliche Fertigstellung und ein Probebetrieb für eine Inbetriebnahme nicht aus (OLG Oldenburg ZNER 2006, 158).

  • LG Erfurt, 22.03.2007 - 3 O 1705/06
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    Da es auf die Betriebsbereitschaft der Anlage ankommt, ist auch nicht entscheidend, ob der Netzbetreiber die notwendigen Mitwirkungshandlungen - wie Zuweisung eines Netzanschlusspunktes, Ermöglichen des Netzanschlusses - vorgenommen hat; anderenfalls könnte der Netzbetreiber über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme bestimmen und willkürliche Verzögerungen verursachen (BT-Drs. 15/2327 S. 22; BT-Drs. 16/8148 S. 39 LG Erfurt Urt. v. 22.3.2007 3 O 1705/06 Tz. 20 - zitiert nach juris).

    Auch der BGH geht in zwei Entscheidungen, die eine Biogas- und eine Pflanzenölanlage betreffen, davon aus, dass die technische Betriebsbereitschaft der Anlage erst hergestellt ist, wenn diese so angeschlossen ist, dass sie - wenn auch nach einer Phase des Hochfahrens der Anlage mittels Einsatzes von fossilen Brennstoffen - durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien dauerhaft Strom erzeugen kann (BGH v. 21.5.2008 VIII ZR 308/07 = ZNER 2008, 231; v. 16.3.2011 VIII ZR 48/10 = ZNER 2011, 322 Tz. 16; ebenso LG Erfurt Urt. v. 22.3.2007 3 O 1705/06 Tz. 18 - jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 22.03.2012 - 16 U 107/11

    Sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom - wann gilt eine Anlage als in Betrieb

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    b) Diese Auslegung wird bestätigt durch die Verwendung eines vergütungsrechtlichen Anlagenbegriffs in § 19 EEG 2009, mit dem mehrere Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009 zu einer Anlage "ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung" zusammengefasst werden, um einem Missbrauch der durch das EEG 2009 gewährten Subventionierung durch ein lediglich dem Zweck der Abschöpfung der höheren Vergütung dienendes Anlagensplitting vorzubeugen (BT-Drs. 16/8148 S. 38, 50; OLG Düsseldorf ZNER 2013, 55 Tz. 16, 13; OLG Schleswig v. 22.3.2012 16 U 107/11 = ZNER 2012, 281).

    c) Danach ist im vorliegenden Fall jedes Modul des Solarkraftwerks als "Anlage" im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2012 zu behandeln (so ausdrücklich BT-Drs. 15/2864 S. 14 zum EEG 2004; OLG Naumburg v. 11.7.2013 2 U 3/13 = ZNER 2013, 527 Tz. 26; OLG Schleswig ZNER 2012, 281 Tz. 16).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2012 - 2 U (Kart) 7/12

    Begriff der selbständigen Anlage i.S. von § 3 Nr. 1 EEG 2009

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    Eine Anlage wird deshalb aus der Gesamtheit der Gegenstände gebildet, die nach einem bestimmten technischen Plan für die Erzeugung von Strom eingesetzt werden; alle danach zum Betrieb einer Anlage erforderlichen technischen und baulichen Gegenstände bilden gemeinsam die Anlage, wobei die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (OLG Düsseldorf v. 5.12.2012 VI-2 U (Kart) 7/12 = ZNER 2013, 55 Tz. 12, 13; ähnlich OLG Oldenburg v. 30.3.2006 14 U 123/05 = ZNER 2006, 158 Tz. 14 - jeweils zitiert nach juris).

    b) Diese Auslegung wird bestätigt durch die Verwendung eines vergütungsrechtlichen Anlagenbegriffs in § 19 EEG 2009, mit dem mehrere Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009 zu einer Anlage "ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung" zusammengefasst werden, um einem Missbrauch der durch das EEG 2009 gewährten Subventionierung durch ein lediglich dem Zweck der Abschöpfung der höheren Vergütung dienendes Anlagensplitting vorzubeugen (BT-Drs. 16/8148 S. 38, 50; OLG Düsseldorf ZNER 2013, 55 Tz. 16, 13; OLG Schleswig v. 22.3.2012 16 U 107/11 = ZNER 2012, 281).

  • BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07

    Einspeisevergütung für Strom aus einer Biomasseanlage; Begriff der Inbetriebnahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    Auch der BGH geht in zwei Entscheidungen, die eine Biogas- und eine Pflanzenölanlage betreffen, davon aus, dass die technische Betriebsbereitschaft der Anlage erst hergestellt ist, wenn diese so angeschlossen ist, dass sie - wenn auch nach einer Phase des Hochfahrens der Anlage mittels Einsatzes von fossilen Brennstoffen - durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien dauerhaft Strom erzeugen kann (BGH v. 21.5.2008 VIII ZR 308/07 = ZNER 2008, 231; v. 16.3.2011 VIII ZR 48/10 = ZNER 2011, 322 Tz. 16; ebenso LG Erfurt Urt. v. 22.3.2007 3 O 1705/06 Tz. 18 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 48/10

    Vergütungspflicht für Erneuerbare Energien: Voraussetzung der Inbetriebnahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    Auch der BGH geht in zwei Entscheidungen, die eine Biogas- und eine Pflanzenölanlage betreffen, davon aus, dass die technische Betriebsbereitschaft der Anlage erst hergestellt ist, wenn diese so angeschlossen ist, dass sie - wenn auch nach einer Phase des Hochfahrens der Anlage mittels Einsatzes von fossilen Brennstoffen - durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien dauerhaft Strom erzeugen kann (BGH v. 21.5.2008 VIII ZR 308/07 = ZNER 2008, 231; v. 16.3.2011 VIII ZR 48/10 = ZNER 2011, 322 Tz. 16; ebenso LG Erfurt Urt. v. 22.3.2007 3 O 1705/06 Tz. 18 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14
    Weil das Rückwirkungsverbot jedoch im Vertrauensschutzgrundsatz seine Grenze findet, gilt der Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkung ausnahmsweise nicht, wenn die Betroffenen mit einer Änderung einer unklaren und verworrenen Rechtslage rechnen mussten, oder wenn das bisherige Recht derart systemwidrig und unbillig war, dass ernsthafte Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit bestanden (BVerfG v. 17.12.2013 1 BvL 5/08 = NVwZ 2014, 577).
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 244/14

    Erneuerbare Energie: Anwendbarkeit des Anlagenbegriffs auf einzelnes, zum Einbau

    Das Berufungsgericht (OLG Nürnberg, EnWZ 2015, 43) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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