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   OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 U 1280/23   

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https://dejure.org/2023,25295
OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 U 1280/23 (https://dejure.org/2023,25295)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.09.2023 - 8 U 1280/23 (https://dejure.org/2023,25295)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. September 2023 - 8 U 1280/23 (https://dejure.org/2023,25295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    MB/KT § 15
    Umwandlung einer Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftsversicherung

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeldversicherung - Antrag auf Anwartschaftsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT § 15 Nr. 1 Buchst. b, f
    Feststellung des Fortbestandes der Krankentagegeldversicherung; Einstellung der Leistungen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Recht auf Einrichtung einer Anwartschaftsversicherung darf an eine frist geknüpft werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1528
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 20 U 147/04

    Klagefristsetzung bei Ablehnung der zukünftigen Weiterzahlung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 U 1280/23
    Wenn der Versicherer in der Mitteilung der Leistungseinstellung wegen Berufsunfähigkeit hinreichend deutlich auf die Möglichkeit der Anwartschaftsversicherung aufmerksam macht und das Ende der Antragsfrist klar bezeichnet, bedarf es weiterer Hinweise auf die Folgen des Fristablaufs nicht (Abgrenzung von OLG Hamm, NJW-RR 2005, 621 = r+s 2005, 278).

    Darin liegt ein Unterschied zu der von der Berufung zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 09.02.2005 - 20 U 147/04, NJW-RR 2005, 621).

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2023 - 8 O 3742/21

    Erlöschen der Krankentagegeldversicherung aufgrund Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 U 1280/23
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.05.2023, Az. 8 O 3742/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    Das Landgericht, dessen Entscheidung in BeckRS 2023, 14839 veröffentlicht ist, hat die Klage nach Beweisaufnahme vollständig abgewiesen.

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 U 1280/23
    Sollte dem Versicherer der ihm obliegende Nachweis der Berufsunfähigkeit (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.06.2010 - IV ZR 163/09, NJW 2010, 3657 Rn. 29) nicht gelingen, besteht der Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld fort und der vorsorglich gestellte Antrag auf Einrichtung einer Anwartschaftsversicherung geht ins Leere.
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2006 - 12 U 89/06

    Krankentagegeldversicherung: Krankentagegeld bei Rentenbezug aus einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 U 1280/23
    Das Antragserfordernis steht der Wirksamkeit der Regelung nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1471, 1472).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 U 1280/23
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der genannten Klausel trat die Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung nicht automatisch ein, sondern unterlag der Entscheidungsfreiheit des Klägers ("... kann der Versicherungsnehmer ..."; vgl. auch OLG Oldenburg, r+s 2013, 80, 81).
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