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   OLG Naumburg, 22.11.2002 - 14 WF 179/02   

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https://dejure.org/2002,10747
OLG Naumburg, 22.11.2002 - 14 WF 179/02 (https://dejure.org/2002,10747)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.11.2002 - 14 WF 179/02 (https://dejure.org/2002,10747)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. November 2002 - 14 WF 179/02 (https://dejure.org/2002,10747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Entstehung einer Beweisgebühr eines Rechtsanwaltes im Sorgerechtsabänderungsverfahren; Zum Beweisaufnahmecharakter einer Anhörung des Jugendamtes

  • Judicialis

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3; ; FGG § 49a Abs. 1 Nr. 3; ; FGG § 49a Abs. 1 Nr. 8; ; FGG § 49a Abs. 1 Nr. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 118 Abs. 1
    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung des Jugendamtes in einem Sorgerechtsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 21.08.2001 - 15 WF 33/00

    Kostenfestsetzung - Beweisgebühr bei Anhörung des Jugendamts im

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2002 - 14 WF 179/02
    Die bereits gem. § 49a Abs. 1 Nr. 3, 8 - 12 FGG kraft Gesetzes vorgeschriebene Anhörung des Jugendamtes vor einer Sorgerechtsentscheidung stellt mithin keine gerichtlich angeordnete Beweisaufnahme dar ( ebenso OLG Naumburg in FamRZ 2002, 1207; a.A. OLG Brandenburg in FamRZ 2002, 477).

    Die allgemein gesetzlich bestimmte Anhörung eines Verfahrensbeteiligten kann folgerichtig generell nicht als gebührenpflichtige Durchführung einer Beweisaufnahme gelten oder in diesem Sinne verstanden werden (ebenso: KG, FamRZ 2002, 479; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 243; OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1206 für den Fall des § 613 ZPO; OLG Naumburg, 8. ZS, FamRZ 2002, 1207 für den Fall des § 50 b FGG; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., 2002, § 31 BRAGO Rdnr. 138, § 118 BRAGO Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen; a. A. unlängst: OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 477 m. w. N. zur Gegenansicht).

    Die gleichsam ungezielte, allein der gesetzlichen Verpflichtung zur Anhörung Rechnung tragende Einholung eines Jugendamt-Berichts, der sich hier inhaltlich in kaum einer Seite erschöpft (Bl. 22/23 d. A.), kann nicht, wie von der Gegenansicht vertreten (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 477), in sachlich verfehlter Weise einem Sachverständigengutachten gleichgestellt werden, zu dem der Anwalt im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Beweisaufnahme Stellung zu nehmen habe.

  • KG, 11.09.2001 - 19 WF 227/01

    Erfallen der Beweisgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2002 - 14 WF 179/02
    Die allgemein gesetzlich bestimmte Anhörung eines Verfahrensbeteiligten kann folgerichtig generell nicht als gebührenpflichtige Durchführung einer Beweisaufnahme gelten oder in diesem Sinne verstanden werden (ebenso: KG, FamRZ 2002, 479; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 243; OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1206 für den Fall des § 613 ZPO; OLG Naumburg, 8. ZS, FamRZ 2002, 1207 für den Fall des § 50 b FGG; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., 2002, § 31 BRAGO Rdnr. 138, § 118 BRAGO Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen; a. A. unlängst: OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 477 m. w. N. zur Gegenansicht).

    Auch in Verfahren der freiwilligen Zivilgerichtsbarkeit ist im Übrigen, ebenso wie im streitigen Zivilverfahren, zu unterscheiden zwischen der gleichsam ermittelnden Phase der allgemeinen Sachverhaltsfeststellung bzw. Stoffsammlung und der auf die Klärung konkret entscheidungserheblicher Tatsachen abzielenden Beweisaufnahme (dito KG, FamRZ 2002, 479).

  • OLG Naumburg, 17.09.2001 - 8 WF 203/01

    Beweisgebühr - Anhörung des Kindes im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2002 - 14 WF 179/02
    Die bereits gem. § 49a Abs. 1 Nr. 3, 8 - 12 FGG kraft Gesetzes vorgeschriebene Anhörung des Jugendamtes vor einer Sorgerechtsentscheidung stellt mithin keine gerichtlich angeordnete Beweisaufnahme dar ( ebenso OLG Naumburg in FamRZ 2002, 1207; a.A. OLG Brandenburg in FamRZ 2002, 477).

    Die allgemein gesetzlich bestimmte Anhörung eines Verfahrensbeteiligten kann folgerichtig generell nicht als gebührenpflichtige Durchführung einer Beweisaufnahme gelten oder in diesem Sinne verstanden werden (ebenso: KG, FamRZ 2002, 479; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 243; OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1206 für den Fall des § 613 ZPO; OLG Naumburg, 8. ZS, FamRZ 2002, 1207 für den Fall des § 50 b FGG; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., 2002, § 31 BRAGO Rdnr. 138, § 118 BRAGO Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen; a. A. unlängst: OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 477 m. w. N. zur Gegenansicht).

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