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   OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21   

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OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21 (https://dejure.org/2021,50996)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.07.2021 - 12 Wx 29/21 (https://dejure.org/2021,50996)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 12 Wx 29/21 (https://dejure.org/2021,50996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit einer Reallast für Wartung- und Überwachung einer Photovoltaik- und Heizungsanlage

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1105 Abs. 1
    Eintragungsfähigkeit einer Reallast mit Hausmeisterverpflichtung

  • notar-drkotz.de

    Eintragungsfähigkeit Reallast mit Hausmeisterverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Reallast, die die Verpflichtungen enthält, eine Photovoltaikanlage zu überwachen, auf Aufforderung die Zählerstände abzulesen, für beauftragte Reparaturen die Handwerker in das Haus und auf das Grundstück zu lassen, im Winter die Heizung einzustellen und bei ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer Reallast Reallast mit Verpflichtungen zur Überwachung einer Photovoltaikanlage Hinreichend bestimmbare Kosten einer Reallast

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 237
  • FGPrax 2022, 8
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21
    Die Leistungen müssen in ihrer Art und ihrem Umfang hinreichend bestimmbar sein, weil die Reallast den Wert einer Leistung verkörpern muss, die den Berechtigten bei Nichtleistung des Verpflichteten die Möglichkeit bietet, durch Verwertung des Grundstücks den Gegenwert in Geld zu verlangen (vgl. hinsichtlich einer Pflegeverpflichtung: BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94 -, juris).

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit dürfen einerseits nicht überspannt, andererseits aber im Hinblick auf die Interessen nachrangig berechtigter auch nicht zu großzügig angesetzt werden (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 Rn. 75, m.W.N.).

    Eine allgemeine Kennzeichnung der Leistungen wird für ausreichend erachtet, wenn danach Art und Gegenstand sowie Umfang (Geldwert) der Leistungen bestimmbar sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass die höchst mögliche Belastung des Grundstücks für jeden Dritten erkennbar ist und dass der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund der in der Eintragungsbewilligung enthaltenen Voraussetzungen bestimmt werden kann (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1297; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 Rn. 75).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof es für hinreichend bestimmt erachtet, wenn eine persönliche Pflegepflicht übernommen wird, "soweit sie den Übernehmern unter Berücksichtigung ihrer beruflichen und familiären Verhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der Betreuung von Kindern der Übernehmer und nach deren körperlichen Fähigkeiten und ihrem Vermögen zur Pflege nach ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen zumutbar" ist (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.).

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12

    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21
    Eine einmalige Leistung kann danach regelmäßig nicht durch eine Reallast gesichert werden (BGH, Urteil vom 08. November 2013 - V ZR 95/12 -, juris; Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 1105 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21
    Dienstleistungspflichten sind denkbar in Form der Pflege oder Beköstigung des Berechtigten wie auch der Unterhaltung eines Grundstücks oder der Grabpflege (Otto in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage, § 1105 BGB (Stand: 15.12.2020), Rn. 36; hinsichtlich Grabpflege: OLG Frankfurt vom 04. Juni 2019 - 20 W 218/18 -, juris).
  • KG, 17.12.2001 - 24 W 55/01

    Hauswartdienste als Reallast auf einem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21
    Auch das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 24 W 55/01 -, juris) hat eine Verpflichtung, "Hauswarttätigkeiten in dem erforderlichen Umfang (Reinigung des Treppenhauses) nach Maßgabe eines mit dem Verwalter abzuschließenden Hauswartdienstvertrages zu übernehmen" als hinreichend bestimmt eingeordnet.
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