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   OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23   

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https://dejure.org/2023,45633
OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,45633)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.08.2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,45633)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. August 2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,45633)
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  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
    Wobei ein solcher Vertrag in der Regel nur nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung Hauptzweck des Vertrages ist (vergleiche BGH, Urteil vom 21.12.2000-VII ZR 192/98; siehe auch BGH NJW 1997, 2599; BFH, Urt. v. 03.03.2015 - II R 9/14), wovon vorliegend wohl nicht auszugehen wäre.
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers auf eine Annahme schließen lassen (vgl. BGH NJW 1999, 3554; NJW 1997, 1982; Sacher in Ganten/Jansen/Voit, VOB/B, Einleitung Rn. 58, beck-online).
  • BFH, 03.03.2015 - II R 9/14

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
    Wobei ein solcher Vertrag in der Regel nur nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung Hauptzweck des Vertrages ist (vergleiche BGH, Urteil vom 21.12.2000-VII ZR 192/98; siehe auch BGH NJW 1997, 2599; BFH, Urt. v. 03.03.2015 - II R 9/14), wovon vorliegend wohl nicht auszugehen wäre.
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
    Wobei ein solcher Vertrag in der Regel nur nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung Hauptzweck des Vertrages ist (vergleiche BGH, Urteil vom 21.12.2000-VII ZR 192/98; siehe auch BGH NJW 1997, 2599; BFH, Urt. v. 03.03.2015 - II R 9/14), wovon vorliegend wohl nicht auszugehen wäre.
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