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   OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07   

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https://dejure.org/2007,5351
OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.07.2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Übertragbarkeit des gesamten Verfahrens auf einen Einzelrichter; Voraussetzungen der Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch den beauftragten Richter; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

  • Judicialis

    FGG § 69 g Abs. 5 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter in Unterbringungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einzelrichter und Entscheidung über Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 103
  • FGPrax 2007, 268
  • FamRZ 2008, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 02.08.2001 (1 BvR 618/93, NJW 2002, 206) ausgesprochen, dass bereits die Anordnung einer vorläufigen Betreuung einen tiefen freiheitseinschränkenden Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG darstellt und dessen Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz es im Falle der Beendigung der Betreuung im laufenden Rechtsmittelverfahren erfordert, die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung festzustellen.
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 37/08

    Übertragung von Betreuungs-und Unterbringungssachen auf den Einzelrichter

    c) Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 30. Juli 2007 (FamRZ 2008, 80) gehindert.
  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens

    Die Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter ist auch in Unterbringungssachen nicht ausgeschlossen; sie kann nicht zum Gegenstand eines Rechtsmittelangriffs gemacht werden (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 W 45/08; entgegen OLG Rostock, MDR 2008, 103).

    Allerdings hat das OLG Rostock in einem Unterbringungsverfahren die Entscheidung eines Einzelrichters wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung durch die Kammer zurückverwiesen (OLG Rostock, MDR 2008, 103).

  • KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung

    Das OLG Rostock hält eine solche Übertragung in Verfahren über die Bestellung eines Betreuers oder die Aufrechterhaltung einer Betreuung für unzulässig mit der Folge, dass ein entsprechender Beschluss des Einzelrichters wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts aufzuheben und an die Kammer des Landgerichts zurückzuverweisen sei (OLG Rostock, Beschluss vom 24. August 2006 - 3 W 81/06 - und Beschluss vom 30. Juli 2007 - 3 W 118/07 - MDR 2008, 103).
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