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   OLG Saarbrücken, 09.08.2012 - 9 UF 69/12   

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https://dejure.org/2012,26523
OLG Saarbrücken, 09.08.2012 - 9 UF 69/12 (https://dejure.org/2012,26523)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.08.2012 - 9 UF 69/12 (https://dejure.org/2012,26523)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. August 2012 - 9 UF 69/12 (https://dejure.org/2012,26523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich von Anrechten bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich von Anrechten bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.08.2012 - 9 UF 69/12
    In Folge der zulässiger Weise beschränkten Anfechtung ist der angegriffene Beschluss dem Senat nur hinsichtlich des beschiedenen Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See, insoweit allerdings umfassend, zur Überprüfung angefallen (vgl. dazu BGH FamRZ 2011, 547; Senat, zuletzt Beschl. v. 30. Juli 2012, 9 UF 73/12, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl. v. 9. Juli 2012, 6 UF 60/12, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.2012 - 6 UF 60/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich gleichartiger Anrechte bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.08.2012 - 9 UF 69/12
    In Folge der zulässiger Weise beschränkten Anfechtung ist der angegriffene Beschluss dem Senat nur hinsichtlich des beschiedenen Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See, insoweit allerdings umfassend, zur Überprüfung angefallen (vgl. dazu BGH FamRZ 2011, 547; Senat, zuletzt Beschl. v. 30. Juli 2012, 9 UF 73/12, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl. v. 9. Juli 2012, 6 UF 60/12, m.w.N.).
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