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   OLG Stuttgart, 09.03.1990 - 2 U 276/89   

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https://dejure.org/1990,6926
OLG Stuttgart, 09.03.1990 - 2 U 276/89 (https://dejure.org/1990,6926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.1990 - 2 U 276/89 (https://dejure.org/1990,6926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 1990 - 2 U 276/89 (https://dejure.org/1990,6926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regeln der Technik; Zulässigkeit der Verbandsklage; Vertrieb von Leichtbau-Dämmplatten aus jugoslawischer Produktion; Fremdüberwachung von Holzwolle-Leichtbauplatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baustoffwerbung mit DIN-Norm (IBR 1990, 563)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 872
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83

    Zulässigkeit des Vertriebs von Abschleppseilen mit den DIN-Normen nicht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Daraus ist grundsätzlich zu folgern, daß eine DIN-Norm für ihre Qualifikation als eine allgemein anerkannte Regel der Technik in ihrer Handhabung einer Branchenübung und der Durchsetzung bei den beteiligten Verkehrskreisen bedarf (Peine, Gesetz über technische Arbeitsmittel, § 3 Rdn. 32 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555, 556 Abschleppseil; Urt. v. 10.3.1987 - VI ZR 144/86, GRUR 1987, 468, 469 - Warentest IV; OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 872, 873) [OLG Stuttgart 09.03.1990 - 2 U 276/89].
  • OLG Stuttgart, 26.07.1991 - 2 U 280/90

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes

    Der Vertrieb von feuchtigkeitsempfindlichen Schornsteinen, die von dem Registrierbescheid oder der Systembeschreibung abweichen, ist daher zwar nicht unzulässig, aber der Abnehmer muss auf die Abweichung von der allgemeinen eingeführten DIN-Norm hingewiesen werden, weil er im Regelfall davon ausgeht, dass nur Bauteile vertrieben werden, die den allgemeinen Regeln der Technik, insbesondere den baurechtlich eingeführten Normen entsprechen (Urteil des Senats NJW-RR 1990, 872 f und Urteil vom 15.031991 - 2 U 278/90 -).
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