Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 6 U 86/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6741
OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 6 U 86/91 (https://dejure.org/1991,6741)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.1991 - 6 U 86/91 (https://dejure.org/1991,6741)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 1991 - 6 U 86/91 (https://dejure.org/1991,6741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung bei 21-monatiger Bindung an den Ausbildungsvertrag nach Ablauf einer dreimonatigen Probezeit; Anspruch auf Studiengebühren einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Tanz und Musical-Gesang aus einem Ausbildungsvertrag; Wirksamkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Schulvertrag) - Angemessene Dauer der vertraglichen Bindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 308
  • NJW-RR 1993, 384 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 6 U 86/91
    Zu Recht hat das Landgericht auch ein Kündigungsrecht des Beklagten nach § 627 BGB verneint, weil es sich um ein dauerndes Dienstverhältnis handelt (vgl. BGH NJW 1984, 1531).

    Verträge mit kürzerer Laufzeit sind jedoch nach allgemeiner Ansicht an § 9 AGB-Gesetz zu messen (BGH NJW 1984, 1531, 1532).

    eine AGB- oder Formularbestimmung (§ 9 II Nr. 1 AGB-Gesetz), mit der der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH NJW 1984, 1531, 1532).

    Maßstab für die Entscheidung der Frage, ob ein Rechtsnachteil zu Lasten des Vertragspartners des Klauselverwenders vorliegt, ob eine Klausel unangemessen ist, sind dabei die geschriebenen und ungeschriebenen Normen des Vertragsrechts, von denen die Formularbedingungen abweichen (BGH NJW 1985, 2585, 2586; NJW 1984, 1531, 1532).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß § 5 Fernunterrichtsschutzgesetz der eine unabdingbare Kündigungsmöglichkeit nach dem Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluß mit einer Frist von 6 Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zuläßt für Direktunterrichtsverträge weder unmittelbar noch entsprechend gilt (BGH NJW 1984, 1531, 1532).

    Ob eine formularmäßig festgelegte Laufzeit einen Teilnehmer unangemessen benachteiligt, ist damit anhand einer Würdigung der gesamten Umstände des konkreten Falles zu beurteilen (BGH NJW 1984, 1531, 1532).

    Nur dann erscheint auch die Feststellung des Bundesgerichtshofs berechtigt, daß es nicht Aufgabe der Generalklausel des § 9 AGB-Gesetzes sei, voll geschäftsfähige Personen vor den nachteiligen Folgen voreiliger oder nicht hinreichend überlegter Vertragsschlüsse zu bewahren (BGH NJW 1984, 1531, 1532).

    Soweit ersichtlich, haben die Instanzgerichte deswegen nach Veröffentlichung der grundlegenden Entscheidung BGH NJW 1984, 1531 zurecht dort eine langfristige Bindung für unangemessen erachtet, wo diese Information, wo eine sichere Beurteilungsgrundlage, fehlte (vgl. z. B. LG Berlin NJW-RR 1989, 746; OLG Karlsruhe MDR 1985, 57).

  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 6 U 86/91
    Maßstab für die Entscheidung der Frage, ob ein Rechtsnachteil zu Lasten des Vertragspartners des Klauselverwenders vorliegt, ob eine Klausel unangemessen ist, sind dabei die geschriebenen und ungeschriebenen Normen des Vertragsrechts, von denen die Formularbedingungen abweichen (BGH NJW 1985, 2585, 2586; NJW 1984, 1531, 1532).

    Der Beurteilungsmaßstab ist vielmehr der Natur des betreffenden Schuldverhältnisses zu entnehmen, seiner besonderen Eigenart und Interessenlage (BGH NJW 1985, 2585, 2586).

    Denn pädagogische Ziele und die Sicherung einer Kalkulationsgrundlage führen dazu, ihm eine weitere Möglichkeit zu versagen, sich von dem nun einmal geschlossenen Vertrag zu lösen (vgl. dazu BGH NJW 1985, 2585, 2587).

  • OLG München, 15.03.1990 - 29 U 6138/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 6 U 86/91
    Nur am Rande sei ausgeführt, daß auch andere Instanzgerichte eine 20monatige Bindung im Direktunterricht für zulässig erachten (vgl. OLG Celle, 22 U 259/90; OLG Köln 20 U 63/90; OLG München NJW-RR 1990, 1016).
  • OLG Hamm, 08.07.1991 - 22 U 259/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 6 U 86/91
    Nur am Rande sei ausgeführt, daß auch andere Instanzgerichte eine 20monatige Bindung im Direktunterricht für zulässig erachten (vgl. OLG Celle, 22 U 259/90; OLG Köln 20 U 63/90; OLG München NJW-RR 1990, 1016).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 190/87

    "Künstlerverträge"; Sittenwidrigkeit eines Künstlervertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 6 U 86/91
    Soweit ersichtlich, haben die Instanzgerichte deswegen nach Veröffentlichung der grundlegenden Entscheidung BGH NJW 1984, 1531 zurecht dort eine langfristige Bindung für unangemessen erachtet, wo diese Information, wo eine sichere Beurteilungsgrundlage, fehlte (vgl. z. B. LG Berlin NJW-RR 1989, 746; OLG Karlsruhe MDR 1985, 57).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 9 U 87/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 6 U 86/91
    Soweit ersichtlich, haben die Instanzgerichte deswegen nach Veröffentlichung der grundlegenden Entscheidung BGH NJW 1984, 1531 zurecht dort eine langfristige Bindung für unangemessen erachtet, wo diese Information, wo eine sichere Beurteilungsgrundlage, fehlte (vgl. z. B. LG Berlin NJW-RR 1989, 746; OLG Karlsruhe MDR 1985, 57).
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Das Berufungsgericht - sein Urteil ist veröffentlicht in NJW-RR 1992, 308 und VuR 1992, 241 mit Anm. Heidemann-Peuser aaO. S. 248 f - hat ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht