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   OLG Zweibrücken, 15.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19, 1 OWi 2 SsBs 46/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34814
OLG Zweibrücken, 15.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19, 1 OWi 2 SsBs 46/19 (https://dejure.org/2019,34814)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19, 1 OWi 2 SsBs 46/19 (https://dejure.org/2019,34814)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. August 2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19, 1 OWi 2 SsBs 46/19 (https://dejure.org/2019,34814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abzug von Aufwendungen bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 427
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18

    Berücksichtigung des Abzugsverbots bei strafrechtlicher Einziehungsentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2019 - 1 OWi 2 SsBs 46/19
    Somit sind auch solche Aufwendungen bei der Bestimmung des Erlangten abzuziehen, die zwar für ein verbotenes Geschäft angefallen sind, bei denen der Täter das Verbotene des Geschäfts jedoch lediglich fahrlässig verkannt hat, so dass die Aufwendungen nicht bewusst (vorsätzlich) für eine Tat getätigt wurden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. März 2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18 - juris Rn. 16; BT-Drucks. 18/9525, S. 69 ; Köhler, NStZ 2017, 497, 508; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 6; Mitsch in Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 29a Rn. 50).
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