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   OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12   

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https://dejure.org/2012,22385
OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12 (https://dejure.org/2012,22385)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2012 - 4 LA 203/12 (https://dejure.org/2012,22385)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2012 - 4 LA 203/12 (https://dejure.org/2012,22385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eingriff eines Bescheides über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII in das Elternrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII §§ 27 ff.
    Eingriff eines Bescheides über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII in das Elternrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingriff eines Bescheides über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII in das Elternrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 815
  • DÖV 2012, 860
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12
    Eine Gehörsrüge erfordert die substantiierte Darlegung dessen, was bei ausreichender Gehörsgewährung vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - m.w.N.; Senatsbeschl. v. 12.6.2012 - 4 LA 146/12 -).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 6 B 2.11

    Feststellungsklage in Gestalt eines verwaltungsgerichtlichen Organstreits setzt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12
    6 Der Senat stimmt mit dem Verwaltungsgericht ferner darin überein, dass auch die sinngemäß auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheides des Beklagten vom 20. Mai 2008 gerichtete Fortsetzungsfeststellungsklage schon unzulässig ist, weil die Kläger nicht geltend machen können, in ihren Rechten verletzt zu sein, was Voraussetzung für die Zulässigkeit jedes Rechtsschutzbegehrens ungeachtet der jeweiligen Klageart ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 24.5.2011 - 6 B 2/11 -).
  • VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618

    Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme, Gewährung von Hilfe zur Erziehung gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12
    Das Verwaltungsgericht dürfte zu Recht davon ausgegangen sein, dass ein Bescheid über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht in das Elternrecht eingreift, weil er Inhalt und Umfang des Elternrechts nicht hoheitlich regelt, insbesondere nicht bestimmt, dass die Erziehungsberechtigten die gewährte Jugendhilfeleistung anzunehmen und die Durchführung der genehmigen Maßnahme zu dulden haben (ebenso Bay. VGH, Urt. v. 13.3.2003 - 12 B 99.2992 - u. Beschl. v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -).
  • VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992

    Kinder- und Jugendhilferecht, Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12
    Das Verwaltungsgericht dürfte zu Recht davon ausgegangen sein, dass ein Bescheid über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht in das Elternrecht eingreift, weil er Inhalt und Umfang des Elternrechts nicht hoheitlich regelt, insbesondere nicht bestimmt, dass die Erziehungsberechtigten die gewährte Jugendhilfeleistung anzunehmen und die Durchführung der genehmigen Maßnahme zu dulden haben (ebenso Bay. VGH, Urt. v. 13.3.2003 - 12 B 99.2992 - u. Beschl. v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -).
  • VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Erforderlichkeit;

    Unabhängig davon, dass ein Bescheid über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht in das Elternrecht eingreifen dürfte, weil er Inhalt und Umfang des Elternrechts nicht hoheitlich regelt, insbesondere nicht bestimmt, dass die Erziehungsberechtigten die gewährte Jugendhilfeleistung anzunehmen und die Durchführung der genehmigten Maßnahme zu dulden haben, ist ein Eingriff in das Elternrecht jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Beantragung von Sozialleistungen entzogen war ( Nds. OVG, Beschl. v. 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6).
  • VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21

    Fehlende Klagebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

    Nicht sorgeberechtigte Eltern sind gegenüber der Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht klagebefugt (wie Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

    Eine Verletzung des Elternrechts des Klägers durch die angegriffene Maßnahme ist daher ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -, juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

  • VG Neustadt, 06.02.2020 - 4 K 1094/19

    Kinder- und jugendhilferechtliche Inobhutnahme; Klagebefugnis; psychisch

    Diese mögliche Rechtsverletzung hat sich dann mit der Entscheidung des Familiengerichts vom 25. September 2019 erledigt, mit der ihm das Sorgerecht entzogen wurden, weshalb er dann die Inobhutnahme selbst auch nicht mehr anfechten konnte (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 12 B 1596/11 - und OVG Niedersachen, Beschluss vom 14. August 2012 - 4 LA 203/12 -, jeweils juris, so auch Beschluss der Kammer im Eilverfahren vom 22. November 2019 - 4 L 1227/19.NW - sowie Beschluss der Kammer vom 20. August 2018 - 4 L 1027/18.NW -).
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