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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1998 - 6 A 4069/92   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1998 - 6 A 4069/92 (https://dejure.org/1998,11759)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.06.1998 - 6 A 4069/92 (https://dejure.org/1998,11759)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 6 A 4069/92 (https://dejure.org/1998,11759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 K 3997/90
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1998 - 6 A 4069/92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 30.06.1992 - 1 W 1547/92
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1998 - 6 A 4069/92
    Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - III B 63/86 -, Juris 87818; OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 1 W 1547/92 -, Juris 268636; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 56. Aufl., § 406 RdNr. 8.
  • BFH, 19.01.1988 - III B 63/86
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1998 - 6 A 4069/92
    Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - III B 63/86 -, Juris 87818; OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 1 W 1547/92 -, Juris 268636; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 56. Aufl., § 406 RdNr. 8.
  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 13 U 78/11

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Kausalität eines mehr als 30 Jahre

    Die Akten 1 K 3995/90 und 1 K 3997/90 - jeweils Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (= 6 A 4067/92 und 6 A 4069/92 - OVG Münster) - sowie die Prozessakten 12 O 138/16 LG Münster und 4 O 5/11 LG Münster (= 6 U 170/14 OLG Hamm) sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Gestützt werden diese Ausführungen auch durch die Schlussfolgerungen des Prof. Dr. M, der im Zuge der verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung vor dem OVG Münster (6 A 4069/92) im Rahmen der dortigen interdisziplinären Begutachtung zu den Vorhalten der Klägerin aus den Befundungen des Dr. W und der Frau Dr. D mit Datum vom 18.09.2000 unter Bezugnahme auf eingeholte Zusatzgutachten der HNO-ärztlichen und neurologischen Fachrichtungen (Prof. Dr. K und PD Dr. L1) ergänzend orthopädisch Stellung nahm.

    Derart gravierende Einschränkungen im Verständnis und in der Wiedergabe von Sachverhalten schilderte die Klägerin auch schon dem Neuropsychologen Dr. X, der sie in seinem für das OVG Münster erstatteten Gutachten vom 20.10.1996 (Beiakte 1 K 3997/90 VG Gelsenkirchen = 6 A 4069/92 OVG Münster Bl. 292) referierte, wenngleich er die Beeinträchtigungen der Gedächtnisfunktionen und Störungen der Aufmerksamkeitsfunktionen mit den eingesetzten psychometrischen Verfahren nicht hat objektivieren können.

    Der beigezogenen Akte des OVG Münster - 6 A 4069/92 (Bl. 275) ist zu entnehmen, dass die Klägerin am 14.03.1979 am Steuer ihres Fahrzeugs von einem Auffahrunfall betroffen war, wobei dieser Unfall nach längerem Schriftwechsel 1980 als Dienstunfall u.a. mit der Unfallfolge "cervikale Neuralgie infolge Schleudertrauma der HWS" anerkannt wurde, wobei - nach dem Ergebnis einer amtsärztlichen Untersuchung - erwerbsmindernde Folge nicht zurückgeblieben seien.

    In Einklang damit hatte schon Prof. Dr. M bei seiner Vernehmung durch das OVG Münster im Juli 2002 herausgestellt, dass die späteren von der Klägerin beigebrachten Stellungsnahmen und (Privat-)Gutachten die Ausgangssituation nicht hinreichend berücksichtigt hätten (Bl. 991 der Beiakte OVG Münster - 6 A 4069/92), was insbesondere für die Ausführungen Prof. X und der Frau Dr. D gelte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - 6 A 4067/92

    Erstattung von Heilverfahrenskosten wegen eines Dienstunfalls; Beschränkung der

    Die Beteiligten streiten im Verfahren 6 A 4069/92 über die Erstattung von Heilverfahrenskosten, die im Zeitraum Dezember 1988 bis Oktober 1989 entstanden sind und von der Klägerin auf einen Dienstunfall vom 22. Oktober 1986 zurückgeführt werden.

    Ferner stellte sie den im Verfahren 6 A 4069/92 streitigen Antrag auf Kostenerstattung.

    Die Klägerin hat die Anträge gestellt, im Verfahren 6 A 4069/92 den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides des Regierungspräsidenten M. vom 12. Dezember 1989 und dessen Widerspruchsbescheides vom 14. September 1990 zu verpflichten, ihr die mit Schriftsatz vom 28. Oktober 1989 geltend gemachten Heilbehandlungskosten in Höhe von 4.315,08 DM abzüglich eines Beihilfebetrages von 1.856,-- DM zu erstatten;.

    im Verfahren 6 A 4069/92 das angefochtene Urteil zu ändern und nach dem Klageantrag zu erkennen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - 19 E 826/06

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 6 B 53.98 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 6 A 4069/92 - Bay. VGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - 19 B 96.3462 -, juris Rn. 46 ; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, NJW 2005, 1869, juris Rn. 14.
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