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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - 1 A 467/08   

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https://dejure.org/2008,13460
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - 1 A 467/08 (https://dejure.org/2008,13460)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.09.2008 - 1 A 467/08 (https://dejure.org/2008,13460)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. September 2008 - 1 A 467/08 (https://dejure.org/2008,13460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung einer Vertrauensperson an einem Disziplinarverfahren gegen einen General; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Weitergabe von der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden dienstlichen Vorgängen an einen offensichtlich nicht zur Einsichtnahme befugten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2006)

    Bundeswehr: "Ungeheuerliche Indiskretion"

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.01.2006)

    Bundeswehr: Jung soll Generäle feuern

  • n-tv.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.01.2006)

    Nur "zu unbequem"? Jung entlässt zwei Generäle

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Geheimjustiz im Wandel der Zeit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 1107/92

    Meinungsfreiheit bei einem hohen Berufsoffizier der Bundeswehr

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - 1 A 467/08
    Fehlende Flexibilität wie auch fehlende tadellose Amtsführung stellen selbstverständlich einen willkürfreien Entlassungsgrund dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 2 BvR 1107/92 -, DVBl. 1994, 103 bis 104).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 2 BvR 1107/92 -, a.a.O.

  • BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92

    Soldat in einem Generalsrang, Versetzung in den einstweiligen Ruhestand,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - 1 A 467/08
    Dem Vorbringen des Klägers ermangelt es insoweit in erster Linie an einer nachvollziehbaren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, ZBR 1992, 284 bis 285), der sich der Senat in seinem Beschluss vom 19. September 2006 - 1 B 1103/06 - angeschlossen hat.
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