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RG, 02.02.1906 - Rep. VII. 479/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unterliegt eine Aktie, welche durch einen nachträglichen Vermerk als Vorzugsaktie infolge Zuzahlung bezeichnet ist, deshalb einer Stempelabgabe nach Maßgabe der Tarifst. 1a zum Reichsstempelgesetz vom 14. Juni 1900, weil ihr Nennwert durch die in Ansehung der Verteilung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 62, 362