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   RG, 02.11.1893 - 2581/93   

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https://dejure.org/1893,255
RG, 02.11.1893 - 2581/93 (https://dejure.org/1893,255)
RG, Entscheidung vom 02.11.1893 - 2581/93 (https://dejure.org/1893,255)
RG, Entscheidung vom 02. November 1893 - 2581/93 (https://dejure.org/1893,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß dem gefährlichen Werkzeuge im Sinne des § 223 a St.G.B.'s die Eigenschaft eines beweglichen Gegenstandes beiwohnen? 2. Ist, wenn der Vater eines unmündigen Kindes wegen der demselben durch dessen Stiefmutter zugefügten Körperverletzung die Stellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 24, 372
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    Die Frage, ob auch ein nicht durch Menschenkraft beweglicher Gegenstand, gegen den ein menschlicher Körper gestoßen oder geworfen wird, als gefährliches Werkzeug angesehen werden kann, ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 24, 372 in der veröffentlichten Rechtsprechung, soweit feststellbar, nicht mehr behandelt worden.

    Die Beispiele aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die das Reichsgericht in RGSt 24, 372 angeführt hat, zeigen, daß auch die Gesetzgeber unter Werkzeugen nur solche Gegenstände verstanden haben, die durch, menschliche Einwirkung irgendwie gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden können.

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 223 a StGB nur solche Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden; unbewegbare Gegenstände wie etwa eine Wand oder ein Fußboden, gegen die ein menschlicher Körper gestoßen oder geworfen wird, sind dagegen keine Werkzeuge in diesem Sinne (BGHSt 22, 235; BGH MDR 1979, 987; vgl. auch RGSt 24, 372).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12

    Schwere räuberische Erpressung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Erfordernis

    Daran fehlt es - trotz eher vager Beschreibung im angefochtenen Urteil - ersichtlich bei dem hier in Frage stehenden Gerät, das nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe groß genug war, um einen Menschen aufnehmen zu können, und das seine Gefährlichkeit nicht aus einer Bewegung gegen den Menschen oder eines Menschen gegen das Gerät (vgl. hierzu RGSt 24, 372, 373), sondern aus einem Verarbeitungsvorgang gewinnt (vgl. auch RG aaO S. 375).
  • BGH, 12.07.1979 - 1 StR 349/79

    Begriff des "gefährlichen Werkzeugs" bei einer gefährlichen Körperverletzung

    Die Strafkammer hat hier außer acht gelassen, daß, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht entschieden hat (RGSt 24, 372, 374; BGHSt 22, 235 f), unbewegbare Gegenstände überhaupt nicht zu den von § 223 a StGB erfaßten Tatmitteln gehören.
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