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RG, 07.03.1895 - Rep. IV. 341/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der einem Entmündigten zur Erhebung der Klage auf Anfechtung des Entmündigungsbeschlusses nach § 609 C.P.O. vom Vorsitzenden des Prozeßgerichtes beigeordnete Rechtsanwalt als der gesetzliche Vertreter einer prozeßunfähigen Partei oder als der Prozeßvertreter einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 35, 351
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 25.10.1894 - IV 100/94
Kann der wegen Geisteskrankheit Entmündigte die Anfechtung des …
Auszug aus RG, 07.03.1895 - IV 341/94
Der erkennende Senat hat in einem Falle, in welchem die Entmündigte durch einen von ihr mit Prozeßvollmacht versehenen Rechtsanwalt die Anfechtungsklage angestellt hatte, in dem Urteile vom 25. Oktober 1894 (Rep. IV. 100/94) die Bedeutung der erwähnten Vorschriften der Civilprozeßordnung dahin festgestellt, daß dem Entmündigten trotz des im übrigen in Wirksamkeit tretenden Entmündigungsbeschlusses ein selbständiges Klagerecht insoweit zustehe, als er die Anfechtung des Entmündigungsbeschlusses selbst betreiben könne, sowie daß die Vorschrift des § 609 C.P.O. nicht dahin zu deuten sei, daß das dem Entmündigten eingeräumte Klagerecht nur durch einen von ihm selbst gewählten Prozeßbevollmächtigten ausgeübt werden könne, daß vielmehr durch § 609 dem Entmündigten unbeschadet seiner Befugnis, einen Prozeßbevollmächtigten selbständig zu ernennen, überdies das unbedingte Recht habe gewährt werden sollen, die Beiordnung eines Vertreters zum Zwecke der Anfechtung des Entmündigungsbeschlusses zu verlangen, sodaß einem hierauf gerichteten Antrage des Entmündigten vom Vorsitzenden des Prozeßgerichtes ohne weitere Prüfung stattgegeben werden müsse.
- BVerwG, 15.12.1969 - IV B 178.69
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der erforderlichen …