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   RG, 12.06.1883 - 1196/83   

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https://dejure.org/1883,423
RG, 12.06.1883 - 1196/83 (https://dejure.org/1883,423)
RG, Entscheidung vom 12.06.1883 - 1196/83 (https://dejure.org/1883,423)
RG, Entscheidung vom 12. Juni 1883 - 1196/83 (https://dejure.org/1883,423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Beschränkt sich der Begriff des "Verlassens in hilfloser Lage" in §. 221 St.G.B.'s auf eine örtliche Trennung des zur Obhut oder Fürsorge Verpflichteten vom Hilfsbedürftigen, oder umfaßt dieser Begriff auch die bloße Vorenthaltung der erforderlichen Fürsorge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 8, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65

    Aussetzung bei mangelnder oder nur kurzzeitiger Vorsorge für längere Abwesenheit

    Zur Abgrenzung gegen andere Straftatbestände hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts angenommen, daß es sich so verhält, wenn der Täter sich selbst zu unmittelbar helfendem Eingreifen außerstandgesetzt hatte - derart, daß er nicht nur sich selbst in seinem Willen, sondern außerdem ein äußeres Hindernis überwinden müßte, wenn er den seiner Obhut anheimgegebenen Hilflosen (wieder) in seine Fürsorge nehmen wollte (RGSt 8, 343; 38, 377, 379).

    BT V, 191 Anm. 9; Schönke/Schröder § 221, Rn. 11; RGSt 8, 343, 345.

  • BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91

    Aussetzung (Verlassen in hilfloser Lage; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)

    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
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