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   RG, 13.11.1900 - 3096/00   

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https://dejure.org/1900,260
RG, 13.11.1900 - 3096/00 (https://dejure.org/1900,260)
RG, Entscheidung vom 13.11.1900 - 3096/00 (https://dejure.org/1900,260)
RG, Entscheidung vom 13. November 1900 - 3096/00 (https://dejure.org/1900,260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann Anstiftung zum Diebstahl in dem Falle angenommen werden, wo eine Reihe von Diebstählen vorliegt, die in Ansehung des Hauptthäters als Bestandteile eines fortgesetzten Deliktes angesehen sind, der Dieb aber seitens des der Anstiftung Beschuldigten nur zur Ausführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 34, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes

    Beruht aber die Zusammenfassung gleichgerichteter Tathandlungen beim Haupttäter zu einer Gesetzesverletzung auf einer rechtlichen Wertung, die dann keine Gültigkeit mehr beansprucht, wenn sie den Schuldgehalt der Tat unzutreffend abbildet, so ist für eine undifferenzierte Betrachtungsweise beim Teilnehmer ebenfalls kein Raum, wenn sich sein Beitrag - für das Maß seiner Schuld relevant - auf einen nur versuchten Teilakt der Haupttat beschränkt (vgl. RG, Urteil vom 13. November 1900 - Rep. 3096/00, RGSt 34, 5, 7; Urteil vom 5. März 1888 - Rep. 194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; anderer Fall RG, Urteil vom 27. Mai 1919 - V 164/19, RGSt 53, 284, 285).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    396/00, RGSt 34, 5, 7; Urteil vom 5. März 1888 - Rep.
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 362/88

    Gesamtvorsatz in Betracht sich häufig bietender Gelegenheiten, eine Reihe

    Schon das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß mehrere nicht durch einen Gesamtvorsatz verbundene Beihilfeakte, durch die der Gehilfe Einzelakte einer Fortsetzungstat des Haupttäters unterstütze, in Tatmehrheit stehen (RGSt 17, 227, 229; 23, 300, 304; 34, 5; 56, 326).
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