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   RG, 14.01.1890 - 3039/89   

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https://dejure.org/1890,364
RG, 14.01.1890 - 3039/89 (https://dejure.org/1890,364)
RG, Entscheidung vom 14.01.1890 - 3039/89 (https://dejure.org/1890,364)
RG, Entscheidung vom 14. Januar 1890 - 3039/89 (https://dejure.org/1890,364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Zuständigkeit der Polizeibehörde bei der Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen auf die Verhängung der in dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 und dessen Ausführungsbestimmungen vorgesehenen Schutzmaßregeln beschränkt, dergestalt, daß der §. 328 St.G.B.'s nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 20, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 513/82

    Fahrlässiger Verstoß gegen das Ausländergesetz durch das kurzzeitige Verlassen

    Eine eigene Wertung steht dem Revisionsgericht nicht zu (RGSt 20, 177, 180; 58, 224; Meyer bei Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 337 Rn. 8 und 138; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 337 Rn. 14).
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 443/82

    Vorlagefrage hinsichtlich der Strafbarkeit eines aufgrund eines Asylantrages in

    Eine eigene Wertung steht dem Revisionsgericht nicht zu (RGSt 20, 177, 180; 58, 224; Meyer bei Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 337 Rn. 8 und 138; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 337 Rn. 14).
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 480/82

    Voraussetzungen für einen vorsätzlichen Verstoß gegen Beschränkungen der

    Eine eigene Wertung steht dem Revisionsgericht nicht zu (RGSt 20, 177, 180; 58, 224; Meyer bei Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 337 Rn. 8 und 138; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 337 Rn. 14).
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 482/82

    Strafbarkeit eines Asylsuchenden, dessen Aufenthalt auf einen bestimmten Bezirk

    Eine eigene Wertung steht dem Revisionsgericht nicht zu (RGSt 20, 177, 180; 58, 224; Meyer bei Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 337 Rn. 8 und 138; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 337 Rn. 14).
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 473/82

    Befugnis des Gerichts, die im Einzelfall erteilte Duldungsbescheinigung selbst

    Eine eigene Wertung steht dem Revisionsgericht nicht zu (RGSt 20, 177, 180; 58, 224; Meyer bei Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 337 Rn. 8 und 138; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 337 Rn. 14).
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