Rechtsprechung
RG, 14.04.1905 - 4658/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Vorstand einer Ortskrankenkasse als Behörde, sind seine Mitglieder als Beamte im Sinne des Strafgesetzes anzusehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 38, 17
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57
Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen
Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (RGSt 34, 367; 38, 17; 62, 24; RGZ 112, 63; 114, 22; JW 1935, 1861) die Behördeneigenschaft der Ortskrankenkassen und Berufsgenossenschaften verneint und ursprünglich auch die Mitglieder ihrer Organe nicht als Beamte im strafrechtlichen Sinne angesehen. - BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63
Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG
Nach dem damaligen Recht waren die Sozialversicherungsträger und ihre Organe keine Behörden, weil es sich bei ihnen nach Zweck und Art ihrer Tätigkeit um wirtschaftliche Verbände handelte, die ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen im Wege der Selbstverwaltung dienten (vgl. u.a. RGSt 38, 17, 18 f; RGSt 62, 24 f; RGZ 112, 63, 64 f; RGZ 114, 22 f; RG JW 1935, 1861). - BGH, 06.04.1954 - 2 StR 70/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar