Rechtsprechung
RG, 15.02.1900 - 132/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
In welchem Zeitpunkte der Hauptverhandlung vor Geschworenen wird der Antrag auf Stellung einer Nebenfrage unzulässig? Ist die Berichtigung des Spruches der Geschworenen nach dessen Kundgebung durch den Obmann geboten, wenn sie in der Antwort auf die Hauptfrage dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 33, 139
Wird zitiert von ...
- KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04
Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung
Die Staatsanwaltschaft Berlin - 68 Js 132/00 - hat ihm mit der Anklageschrift vom 28. November 2000 vorgeworfen, ohne Erlaubnis eine halbautomatische Selbstladewaffe (Länge unter 60 Zentimeter) besessen, tateinheitlich gewerbsmäßig eine Schußwaffe und Munition vertrieben und verbotene Hohlspitzgeschosse besessen und vertrieben zu haben.