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   RG, 16.01.1900 - 4175/99   

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https://dejure.org/1900,376
RG, 16.01.1900 - 4175/99 (https://dejure.org/1900,376)
RG, Entscheidung vom 16.01.1900 - 4175/99 (https://dejure.org/1900,376)
RG, Entscheidung vom 16. Januar 1900 - 4175/99 (https://dejure.org/1900,376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Genügt es für die Rechtsverbindlichkeit eines durch Bekanntmachung eines preußischen Kreislandrates erlassenen zeitweisen Verbotes des Handels im Umherziehen mit den in § 56 b Abs. 3 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung des Art. 14 des Gesetzes vom 6. August 1896 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 33, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-369/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    - Zur Rückzahlung von 478 606, 91 Euro aus der Olympic Aviation erteilten Rechnung Nr. 4175/99 der DZL.

    Aufgrund der Gesamtheit der vorstehenden Erwägungen halte ich fest: Zum Zeitpunkt der Prüfung des Sachverhalts durch den Gerichtshof ist bewiesen, dass die Verpflichtung, das im 206. Erwägungsgrund der Entscheidung von 2002 genannte Beihilfeelement zurückzufordern, das in der Duldung der anhaltenden Nichtzahlung der im Zeitraum 1998 bis 2001 geschuldeten Flughafenmieten in Höhe von insgesamt 2, 46 Mio. Euro besteht, mit Ausnahme des Teils nicht erfüllt worden ist, der den Betrag von 176 082, 18 Euro aus der Rechnung Nr. 3307/98 der DZL und denjenigen von 478 606, 91 Euro aus der Rechnung Nr. 4175/99 der DZL für zugunsten von Olympic Aviation erbrachte Leistungen betrifft.

    Auf der Grundlage aller vorgenommenen Bewertungen halte ich es für erwiesen, dass die Nichterfüllung der Verpflichtung der Hellenischen Republik aus Art. 2 in Verbindung mit Art. 3 der Entscheidung von 2002 bis zur Prüfung des Sachverhalts durch den Gerichtshof angedauert hat, soweit diese Verpflichtung Folgendes betrifft: i) die Rückforderung von OA des im 206. Erwägungsgrund der Entscheidung von 2002 genannten Beihilfeelements, das in der anhaltenden Nichtzahlung der im Zeitraum 1998 bis 2001 geschuldeten Flughafenmieten in Höhe von insgesamt 2, 46 Mio. Euro - ausgenommen die Beträge von 176 082, 18 Euro aus der Rechnung Nr. 3307/98 der DZL und von 478 606, 91 Euro aus der Rechnung Nr. 4175/99 der DZL für zugunsten von Olympic Aviation erbrachte Leistungen - besteht; ii) die Rückforderung von OA des im 208. Erwägungsgrund der Entscheidung von 2002 genannten Beihilfeelements, das in der anhaltenden Nichtzahlung der "Spatosimo"-Steuer in Höhe von insgesamt 60 999 156 Euro - ausgenommen den Betrag von 38 192 997 Euro - besteht.

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Das Reichsgericht hat dies, nachdem es insoweit in der Entscheidung RGSt 16, 327 zunächst Zweifel geäussert hatte, in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl u.a. RGSt 28, 171; 31, 185; 33, 76 f; LZ 1915, 754 Nr. 24; JW 1929, 48 und 1051).
  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53

    Rechtsmittel

    Es ist möglich, daß das Landgericht das, was es dabei festgestellt bat, als gerichtsbekannt ansieht, Gerichtsbekannt sind jedoch nur solche Tatsachen, die dem Gericht in diesem oder in einem anderen Verfahren dienstlich bekannt geworden sind (RGSt 33, 76; RG JW 1928, 2736).
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