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   RG, 16.10.1928 - VII 165/28   

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https://dejure.org/1928,224
RG, 16.10.1928 - VII 165/28 (https://dejure.org/1928,224)
RG, Entscheidung vom 16.10.1928 - VII 165/28 (https://dejure.org/1928,224)
RG, Entscheidung vom 16. Oktober 1928 - VII 165/28 (https://dejure.org/1928,224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der Hypothekengläubiger nach Fälligkeit seines Anspruchs auch ohne vorherige Beschlagnahme zur Einziehung der Versicherungsentschädigung für ein abgebranntes Gebäude befugt? 2. Kann der Versicherer dem Hypothekengläubiger bei der Klage aus § 1128 Abs. 2, § 1282 Abs. 1 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feuerversicherung; Hypothekenanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 122, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 132/18

    Herausfallen der Forderung aus dem Haftungsverband des Grundpfandrechts bei

    Nach § 1128 Abs. 3 BGB hat der Hypothekengläubiger in Bezug auf die Versicherungsforderung von Anfang an die Stellung eines Pfandgläubigers; auf eine Beschlagnahme kommt es nicht an (vgl. RGZ 122, 131, 133; MüKoBGB/Lieder, 7. Aufl., § 1128 Rn. 15; Erman/Wenzel, BGB, 15. Aufl., § 1128 Rn. 1).
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZR 104/13

    Anhörungsrüge bei Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Etwas anderes gilt nur für die im Haftungsverband stehenden Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung, die der Grundpfandrechtsgläubiger aufgrund der in § 1128 Abs. 3 Satz 1 BGB enthaltenen Verweisung nach den für die verpfändete Forderung geltenden Vorschriften - insbesondere also auch nach § 1282 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. RGZ 122, 131, 133) - einziehen darf.
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