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RG, 16.10.1928 - VII 165/28 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist der Hypothekengläubiger nach Fälligkeit seines Anspruchs auch ohne vorherige Beschlagnahme zur Einziehung der Versicherungsentschädigung für ein abgebranntes Gebäude befugt? 2. Kann der Versicherer dem Hypothekengläubiger bei der Klage aus § 1128 Abs. 2, § 1282 Abs. 1 ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feuerversicherung; Hypothekenanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 122, 131
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.04.2019 - V ZR 132/18
Herausfallen der Forderung aus dem Haftungsverband des Grundpfandrechts bei …
- BGH, 25.06.2014 - XII ZR 104/13
Anhörungsrüge bei Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Etwas anderes gilt nur für die im Haftungsverband stehenden Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung, die der Grundpfandrechtsgläubiger aufgrund der in § 1128 Abs. 3 Satz 1 BGB enthaltenen Verweisung nach den für die verpfändete Forderung geltenden Vorschriften - insbesondere also auch nach § 1282 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. RGZ 122, 131, 133) - einziehen darf.