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RG, 18.01.1905 - Rep. V. 317/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Dürfen auf den Inhaber ausgestellte Grundschuldbriefe ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gebracht werden? 2. Darf der Grundbuchrichter bei ordnungsmäßigem Verfahren Grundschulden auf den Inhaber eintragen und die auf den Inhaber ausgestellten Grundschuldbriefe ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundschuldbrief auf den Inhaber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 59, 381
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 22.01.2019 - 1 W 127/18
Grundbuchsache: Löschung einer Inhabergrundschuld
Es ist unerheblich, ob sich die Kraftloserklärung des Inhaberbriefs nach § 1162 i.V.m. § 1192 Abs. 1 BGB oder nach § 799 i.V.m. § 1195 S. 2 BGB richtet (vgl. zum Umfang der Verweisung RGZ 59, 381, 385). - BVerwG, 07.04.1977 - 6 B 47.76
Rechtsmittel
Im Urteil vom 17. März 1965 - BVerwG VI C 121.62 - ist ausgeführt, verschuldete unrichtige Rechtsanwendung werde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 839 BGB grundsätzlich nicht angenommen bei unrichtiger Auslegung von unklaren und lückenhaften Vorschriften (RGZ 59, 381, 388), zumal wenn die Bestimmungen neu und die Zweifelsfragen höchstrichterlich noch ungeklärt seien (BGHZ 36, 144, 149) [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; es seien bei der Prüfung der Verschuldensfrage lediglich diejenigen Anforderungen zugrunde zu legen, die an einen pflichtgetreuen durchschnittlichen Beamten zu stellen seien. - BVerwG, 17.03.1965 - VI C 121.62
Rechtsmittel
Verschuldete unrichtige Rechtsanwendung wird nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 839 BGB grundsätzlich nicht angenommen bei unrichtiger Auslegung von unklaren und lückenhaften Gesetzen (RGZ 59, 381, 388), zumal wenn die Bestimmungen neu und die Zweifelsfragen höchstrichterlich noch ungeklärt sind (BGHZ 36, 144 [149]).