Rechtsprechung
   RG, 18.01.1905 - Rep. V. 317/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1905,265
RG, 18.01.1905 - Rep. V. 317/04 (https://dejure.org/1905,265)
RG, Entscheidung vom 18.01.1905 - Rep. V. 317/04 (https://dejure.org/1905,265)
RG, Entscheidung vom 18. Januar 1905 - Rep. V. 317/04 (https://dejure.org/1905,265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1905,265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Dürfen auf den Inhaber ausgestellte Grundschuldbriefe ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gebracht werden? 2. Darf der Grundbuchrichter bei ordnungsmäßigem Verfahren Grundschulden auf den Inhaber eintragen und die auf den Inhaber ausgestellten Grundschuldbriefe ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundschuldbrief auf den Inhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 22.01.2019 - 1 W 127/18

    Grundbuchsache: Löschung einer Inhabergrundschuld

    Es ist unerheblich, ob sich die Kraftloserklärung des Inhaberbriefs nach § 1162 i.V.m. § 1192 Abs. 1 BGB oder nach § 799 i.V.m. § 1195 S. 2 BGB richtet (vgl. zum Umfang der Verweisung RGZ 59, 381, 385).
  • BVerwG, 07.04.1977 - 6 B 47.76

    Rechtsmittel

    Im Urteil vom 17. März 1965 - BVerwG VI C 121.62 - ist ausgeführt, verschuldete unrichtige Rechtsanwendung werde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 839 BGB grundsätzlich nicht angenommen bei unrichtiger Auslegung von unklaren und lückenhaften Vorschriften (RGZ 59, 381, 388), zumal wenn die Bestimmungen neu und die Zweifelsfragen höchstrichterlich noch ungeklärt seien (BGHZ 36, 144, 149) [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; es seien bei der Prüfung der Verschuldensfrage lediglich diejenigen Anforderungen zugrunde zu legen, die an einen pflichtgetreuen durchschnittlichen Beamten zu stellen seien.
  • BVerwG, 17.03.1965 - VI C 121.62

    Rechtsmittel

    Verschuldete unrichtige Rechtsanwendung wird nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 839 BGB grundsätzlich nicht angenommen bei unrichtiger Auslegung von unklaren und lückenhaften Gesetzen (RGZ 59, 381, 388), zumal wenn die Bestimmungen neu und die Zweifelsfragen höchstrichterlich noch ungeklärt sind (BGHZ 36, 144 [149]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht