Rechtsprechung
RG, 19.06.1923 - IV 92/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind die preußischen Eisenbahnhauptkassen im Bereiche der ehemaligen Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft als öffentliche Behörden im Sinn von § 255 StPO. anzusehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 323
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.05.1955 - 2 StR 112/55
Rechtsmittel
Das Landes-Hygiene-Institut Oldenburg ist eine dem Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg unterstellte Dienststelle und damit eine öffentliche Behörde (vgl RGSt 57, 323).