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   RG, 23.09.1880 - 2016/80   

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https://dejure.org/1880,503
RG, 23.09.1880 - 2016/80 (https://dejure.org/1880,503)
RG, Entscheidung vom 23.09.1880 - 2016/80 (https://dejure.org/1880,503)
RG, Entscheidung vom 23. September 1880 - 2016/80 (https://dejure.org/1880,503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welcher Strafrahmen besteht gegen den Teilnehmer (Gehilfen) an einem einfachen Diebstahle, welcher bereits früher im Sinne des §. 244 St.G.B.'s wegen Diebstahls bestraft ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 2, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 894/51
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  • BGH, 01.07.1954 - 4 StR 818/53

    Rechtsmittel

    Denn es ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt, daß der erhöhte Strafrahmen auch gegen den anzuwenden ist, der unter den Rückfallsvoraussetzungen einen Diebstahl nur versucht, dazu angestiftet oder ihn gefördert hat (RGSt 2, 261).
  • BGH, 26.11.1954 - 1 StR 655/53

    Rechtsmittel

    Dem Zweck einer Verschärfung der Strafdrohung durch das Gesetz vom 20. April 1949 widerspräche eine solche Annahme (vgl. RGSt 2, 261; 8, 317, 320; Becker, RAbgO § 369 a.F., Anm. 1).
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