Rechtsprechung
RG, 23.09.1880 - 2016/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Welcher Strafrahmen besteht gegen den Teilnehmer (Gehilfen) an einem einfachen Diebstahle, welcher bereits früher im Sinne des §. 244 St.G.B.'s wegen Diebstahls bestraft ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 2, 261
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.05.1952 - 4 StR 894/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.07.1954 - 4 StR 818/53
Rechtsmittel
Denn es ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt, daß der erhöhte Strafrahmen auch gegen den anzuwenden ist, der unter den Rückfallsvoraussetzungen einen Diebstahl nur versucht, dazu angestiftet oder ihn gefördert hat (RGSt 2, 261). - BGH, 26.11.1954 - 1 StR 655/53
Rechtsmittel
Dem Zweck einer Verschärfung der Strafdrohung durch das Gesetz vom 20. April 1949 widerspräche eine solche Annahme (vgl. RGSt 2, 261; 8, 317, 320; Becker, RAbgO § 369 a.F., Anm. 1).