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   RG, 23.12.1895 - 4864/95   

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https://dejure.org/1895,215
RG, 23.12.1895 - 4864/95 (https://dejure.org/1895,215)
RG, Entscheidung vom 23.12.1895 - 4864/95 (https://dejure.org/1895,215)
RG, Entscheidung vom 23. Dezember 1895 - 4864/95 (https://dejure.org/1895,215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind Berichtigungen der Entscheidungsgründe nach Verkündung des Urteiles zulässig, insbesondere bezüglich der Höhe der Einzelnstrafen, aus welchen gemäß § 74 St.G.B.'s die erkannte Gesamtstrafe gebildet worden ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 28, 81
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts haben zahlreiche, sehr verschiedenartige Fälle zunächst zur Anerkennung des allgemeinen Satzes geführt, offensichtliche Mängel des Ausdrucks für das erkennbar Gewollte, offensichtliche Schreib- oder Fassungsfehler dürften berichtigt werden (z.B. RGSt 28, 81; 56, 233; 61, 388, RG HRR 1937 Nr. 910, vgl. auch BayObLG JW 1929 S 2750 Nr. 3).
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52

    Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender

    Nachträgliche sachliche Berichtigungen an den so gewonnenen Feststellungen sind nicht zulässig; das Revisionsgericht darf sie daher gar nicht beachten, RGSt 28, 81, 247. Nur Schreibfehler und ähnliche Versehen können wirksam berichtigt werden.
  • BGH, 21.10.1952 - 2 StR 599/52

    Rechtsmittel

    Nur Schreibfehler und ähnliche Versehen können wirksam berichtigt werden (RGSt 28, 81, 247; BGHSt 2, 248).
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 784/51
    Rechtsprechung anerkannt, dass offensichtliche Schreibfehler eines Urteils jederzeit berichtigt werden können (RGSt 28, 81 und 247; 61, 388, 391; ferner BGH vom 1. April 1952, 2 StR 13/51, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.09.1952 - 5 StR 513/52

    Rechtsmittel

    Nur offenbare Schreibfehler können wirksam berichtigt werden (Vgl BGH 2 StR 13/52 v.1.4.1952 u. RGSt 28, 81, 247).
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