Rechtsprechung
RG, 24.01.1890 - 3297/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Genügt zur Erfüllung des Begriffes des "Ansichbringens" (§. 259 St.G.B.'s) die Erlangung der thatsächlichen Verfügungsgewalt über die Sachen? Nach welchem Gesetze ist die Hehlerei (Partiererei) zu strafen, wenn die Sachen mittels eines Forstdiebstahles erlangt waren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 20, 209
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96
Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei …
In dem Zusammenwirken von Vortäter und Hehler besteht der innere Zusammenhang mit der Vortat, der nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 33, 50, 52; 27, 45 f.; 10, 151, 152; 7, 134, 137; RGSt 57, 203, 204; 55, 58 ; 54, 280, 281; 52, 203; 35, 278, 281; 20, 209, 210; 1e, 303) und herrschender Ansicht im Schrifttum (…vgl. - jeweils m.w.N. Ruß in LK StGB 11. Aufl. § 259 Rdn. 17;… Stree aaO 5 259 Rdn. 42;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. 5 259 Rdn. 16;… Lackner StGB 21. Aufl. § 259 Rdn. 10) für die Hehlerei in allen ihren Begehungsformen - auch für das Sich-Verschaffen - erforderlich ist (…a.A. Samson in SK-StGB 5 259 Rdn. 33; Roth JA 1988, 193, 206; RGSt 44, 249, 251 (für das Mitwirken zum Absatz); Hruschka JR 1980, 221 (für das Sich-Verschaffen)).