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   RG, 24.01.1922 - 895/21   

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https://dejure.org/1922,818
RG, 24.01.1922 - 895/21 (https://dejure.org/1922,818)
RG, Entscheidung vom 24.01.1922 - 895/21 (https://dejure.org/1922,818)
RG, Entscheidung vom 24. Januar 1922 - 895/21 (https://dejure.org/1922,818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist bei mündlicher Aufforderung zur Teilnahme an einem Verbrechen § 49 a StGB. anwendbar, wenn der Aufgeforderte als Gehilfe tätig werden und ihm dafür der etwaige Verbrechensgewinn ganz oder teilweise zufallen soll?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 56, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
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  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Für dieses Tatbestandsmerkmal ließ es das Reichsgericht nicht genügen, wenn der Vorteil allein in dem durch die Verübung des Verbrechens zu erzielenden Gewinn oder in einem Anteil an diesem bestehen sollte (RGSt 22, 94; 32, 267; 53, 289; 61, 269; RG HRR 1931, 1192 und 1938, 258); dabei galt es gleich, ob der Aufgeforderte (sich Erbietende) als Mittäter oder als Gehilfe an dem Verbrechen teilnehmen sollte (RGSt 56, 362; RG Recht 1922, Nr. 501).
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