Rechtsprechung
RG, 31.01.1890 - 3300/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann das Vergehen der Hehlerei im Sinne des §. 259 St.G.B.'s nur begangen werden an Sachen, die für den Hauptthäter, als er sie erlangte, fremde waren? 2. Hat der Pächter, welcher sich die Verfügungsgewalt über seine eigenen beweglichen Sachen durch ein Vergehen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 20, 222
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat schon im Jahre 1890 ausgesprochen, daß die Sache, auf die sich die Hehlerei bezieht, unter Verletzung der Vermögensrechte eines anderen erlangt sein müsse (RGSt 20, 222).