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   SG Braunschweig, 07.05.2021 - S 54 KR 682/20   

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https://dejure.org/2021,65057
SG Braunschweig, 07.05.2021 - S 54 KR 682/20 (https://dejure.org/2021,65057)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 07.05.2021 - S 54 KR 682/20 (https://dejure.org/2021,65057)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - S 54 KR 682/20 (https://dejure.org/2021,65057)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus SG Braunschweig, 07.05.2021 - S 54 KR 682/20
    Gemäß dem BSG-Urteil B 3 KR 28/12 R vom 21.03.2013 läge keine hinreichende med.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (ausgehend von BSG, Urteil vom 21. März 2013, 3 KR 28/12 R) müsse im Datensatz nach § 301 SGB V auch der Grund der Aufnahme mitgeteilt und übermittelt werden.

    Das BSG (Urteil vom 21. März 2013, B 3 KR 28/12 R, Rn. 12) hat dazu ausgeführt: "Erschließen sich aufgrund dessen oder eines landesvertraglich vorgesehenen Kurzberichts die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung oder weitere Abrechnungsvoraussetzungen den medizinisch in der Regel nicht besonders ausgebildeten Mitarbeitern der Krankenkasse nicht selbst, hat diese auf der zweiten Stufe der Sachverhaltserhebung ein Prüfverfahren nach § 275 Abs. 1 Nummer 1 SGB V einzuleiten und beim MDK eine gutachtliche Stellungnahme einzuholen." Entsprechend dem Grundsatz ambulant vor stationär hat ein Krankenhaus deshalb notwendige Angaben dazu zu machen, warum eine im Regelfall ambulant durchführbare Versorgung im konkreten Einzelfall stationär vorgenommen worden ist.

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus SG Braunschweig, 07.05.2021 - S 54 KR 682/20
    Bei einer auf Zahlung von Behandlungskosten von Versicherten gerichteten Klage des Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse geht es um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 Rdnr. 6 m.w.N.).
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