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SG Duisburg, 07.09.2000 - S 10 RA 13/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung des Restbetrages einer nach dem Tod einer Versicherten überzahlten Altersrente; Aufrechenbarer Anspruch auf Aufwandsentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 2/97
Rücküberweisung einer wegen Todes des Versicherten überzahlten Rente
Auszug aus SG Duisburg, 07.09.2000 - S 10 RA 13/98
Es handelt sich um eine echte Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG), die zulässig ist, da die Klägerin nicht befugt ist, einen Rückforderungsanspruch nach § 118 Abs. 3 SGB VI einseitig in einem vollstreckbaren Bescheid festzustellen (vgl. BSG vom 28.08.1997, Az.: 8 RKn 2/97).Für den Ausnahmefall einer wegen Todes überzahlten Rente werden nunmehr bei Kontobewegungen nach dem Tod des Versicherten die Rechtsbeziehungen zwischen den hieran Beteiligten durch den Rücküberweisungsanspruch des Versicherungsträgers teilweise sozialrechtlich ausgestaltet (BSG vom 28.08.1997, Az.: 8 RKn 2/97).
Es ist zwar zutreffend, dass die Regelung im Interesse der Solidargemeinschaft getroffen worden ist, um eine schnelle Rücküberweisung der überzahlten Rentenbeträge zu ermöglichen, damit die Gelder möglichst bald den Rentenversicherungsträgern zur Erfüllung ihrer Aufgaben wieder zur Verfügung stehen (vgl. BSG v. 28.08.1997, Az.: 8 RKn 2/97).