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   SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12   

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https://dejure.org/2012,38692
SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12 (https://dejure.org/2012,38692)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12 (https://dejure.org/2012,38692)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - S 27 AS 1879/12 (https://dejure.org/2012,38692)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12
    Eine solche Zulässigkeit einer Aufspaltung ergibt sich nicht aus Urteil des EuGH vom 04.06.2009 in den verbundenen Rechtssachen Vatsouras und Koupatantze (vgl. Urteil des EuGH vom 04.06.2009 ? C-22/08 und C-23/08).

    Es würde ausreichen, aus der Regelung für die Leistung jeden Bezug auf das Ziel der Leistung, die Hilfe zur Wiedereingliederung, zu entfernen, um somit den Gemeinschaftsbürgern die Leistungen zu versagen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen C-22/08, C-23/08 vom 12.03.2009, Rdz. 57).

    Es bedarf zur Überzeugung des Gerichts im Hinblick auf Art. 4 VO 883/2004 auch keiner wie auch immer gearteten tatsächlichen Verbindung der Kläger zum deutschen Arbeitsmarkt, was bei Anwendung des Art. 39 Abs. 2 EG notwendig gewesen ist (vgl. dazu die obigen Ausführungen zum Urteil des EuGH vom 04.06.2009 ? C-22/08 und C-23/08).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12
    Auch aus Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 10.10.2010 ? B 14 AS 23/10 R) ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12
    Diese Kosten sind entsprechend nach Kopfteilen aufzuteilen (vgl. beispielhaft BSG, Urteil vom 23.11.2006 ? B 11b AS 1/06 R; Urteil vom 24.02.2011 ? B 14 AS 61/10 R), also vorliegend gleichmäßig auf die vier Kläger.
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12
    Diese Kosten sind entsprechend nach Kopfteilen aufzuteilen (vgl. beispielhaft BSG, Urteil vom 23.11.2006 ? B 11b AS 1/06 R; Urteil vom 24.02.2011 ? B 14 AS 61/10 R), also vorliegend gleichmäßig auf die vier Kläger.
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12
    Dieses Ergebnis wird aus Sicht des Gerichts auch durch das Urteil des EuGH in der Rechtssache Collins (vgl. EuGH, Urteil vom 23.03.2004 ? C 138/02) gestützt.
  • BVerwG, 22.02.2010 - 1 B 21.09

    Anspruch auf Löschung von im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten;

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12
    Da gemäß Art. 249 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Verordnung allgemeine Geltung hat und in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gilt, und § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II gegen die VO 883/2004 verstößt, da er ja auch unter diese Verordnung fallende EU-Bürger von den Leistungen nach dem SGB II ausschließt, ist dieser Leistungsausschluss des SGB II auf die Kläger gemäß dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht anzuwenden (vgl. zum Prinzip des Anwendungsvorrangs beispielhaft Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22.02.2010 ? 1 B 21/09; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.11.2007 ? 1 BvR 2628/04).
  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04

    Teilweise Einziehung einer Milchreferenzmenge eines nicht produzierenden

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12
    Da gemäß Art. 249 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Verordnung allgemeine Geltung hat und in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gilt, und § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II gegen die VO 883/2004 verstößt, da er ja auch unter diese Verordnung fallende EU-Bürger von den Leistungen nach dem SGB II ausschließt, ist dieser Leistungsausschluss des SGB II auf die Kläger gemäß dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht anzuwenden (vgl. zum Prinzip des Anwendungsvorrangs beispielhaft Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22.02.2010 ? 1 B 21/09; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.11.2007 ? 1 BvR 2628/04).
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