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   SG Saarbrücken, 29.01.2016 - S 16 AS 41/15   

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https://dejure.org/2016,836
SG Saarbrücken, 29.01.2016 - S 16 AS 41/15 (https://dejure.org/2016,836)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.01.2016 - S 16 AS 41/15 (https://dejure.org/2016,836)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - S 16 AS 41/15 (https://dejure.org/2016,836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 15 Abs 1 S 1 SGB 2, § 15 Abs 1 S 2 SGB 2, § 16 Abs 1 SGB 2, § 44 SGB 3
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an den Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung - Verpflichtung des Leistungsberechtigten zum Nachweis von Eigenbemühungen gegenüber dem Grundsicherungsträger - fehlende Regelung zur Übernahme der Kosten für den Nachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 278
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus SG Saarbrücken, 29.01.2016 - S 16 AS 41/15
    Allerdings hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 06.12.2007 im Verfahren B 14/7 b AS 50/06 R, veröffentlich unter www.juris.de, in einem Fall, in dem es um die Übernahme von Fahrtkosten für die Wahrnehmung eines Meldetermins ging, ausgeführt, als Rechtsgrundlage für die Übernahme dieser Kosten komme § 59 SGB III i. V. m. § 309 SGB III sowie § 16 SGB II i. V. m. § 45 Satz 2 Nr. 2, § 46 Abs. 2 SGB III in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung, was nunmehr in § 44 SGB III geregelt wird (vgl. Rdnr. 1 - 4 in juris-Praxis Kommentar zum SGB 111, 1. Auflage 2014, Stand 16.12.2014, veröffentlicht unter www.juris.de) in Betracht.
  • LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für Fahrten zu ambulanten

    Auszug aus SG Saarbrücken, 29.01.2016 - S 16 AS 41/15
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 25. September 2013 - L 7 AS 83/12 NZB -, veröffentlicht unter www.juris.de).
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