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   VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336   

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VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336 (https://dejure.org/2013,33181)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336 (https://dejure.org/2013,33181)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. November 2013 - AN 11 K 13.01336 (https://dejure.org/2013,33181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Fliegerzulage bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen eines Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Ansbach, 04.07.2001 - AN 17 K 01.00155
    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Mit Urteil des Einzelrichters der 17. Kammer vom 4. Juli 2011 AN 17 K 01.00155 (Bl. 120 ff. VA) war die zulässige Klage auf Verpflichtung zur höheren Festsetzung von Ruhegehalt im Hinblick auf die geltend gemachte Verdoppelung des Betrags, der für die Stellenzulage als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen sei, als unbegründet abgewiesen worden, weil der Kläger keinen Anspruch auf höheres Ruhegehalt als festgesetzt aus dem hier allein streitgegenständlichen Gesichtspunkt der betreffenden Stellenzulage habe.

    Wegen der mündlichen Verhandlung vom 7. November 2013 wird auf die Sitzungsniederschrift und wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf diese Gerichtsakte, die beigezogene Gerichtsakte AN 17 K 01.00155 und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 6.00

    Außendienstzulage; Bundesbesoldungsordnung; Dienstbezüge; Festsetzung;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Ob auch der tatsächliche Bezug in diesem Sinn Voraussetzung ist, kann hier dahinstehen (verneinend BVerwG; U.v, 27.2.2001 - 2 C 6.00 - juris, bejahend Schwegmann/ Summer BBesG Anlage I Vorb Nr. 6 Rn. 20 und Vbm. Nr. 3a Rn. 3).
  • BVerfG, 03.12.2000 - 2 BvR 1501/96

    Kein Anspruch auf Ruhegehaltfähigkeit der Ministerialzulage

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Schließlich sei der aus Art. 33 Abs. 5 GG folgende Grundsatz amtsangemessener Alimentation schon deshalb nicht verletzt, weil Stellenzulagen nicht zum Kernbestand des alimentierten Amtes gehören (BVerfG, B.v. 3.12.2000 - 2 BvR 1501/96 - NVwZ 2001, 669)".
  • BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93

    Anspruch auf eine Stellenzulage für Soldaten als fliegendes Personal -

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Nr. 6. Selbst wenn der Kläger zu einer Inübunghaltung (vgl. zu diesem Begriff weiter unten) neben seiner neuen Verwendung verpflichtet gewesen wäre, hätte darin keine entsprechende Verwendung in diesem Sinn gelegen (PW BBesG Anlage I Vorb Nr. 6 Erl.; BVerwG, B.v. 3.12.1993 - 2 B 95.93 - juris, wobei in Konsequenz aus diesem Urteil durch Art. 1 Nr. 12 b) des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985, BGBl I S. 2466 der Satz 2 in den Absatz 2 eingefügt wurde, BT-Drks.
  • Drs-Bund, 22.12.1988 - BT-Drs 11/3789
    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Begünstigt wird hierdurch aber nur ein recht kleiner Kreis von Soldaten (ca. 280 Soldaten, vgl. BT-Drks. 11/3789 S. 9), die zwar ihr fliegerisches Können erhalten müssen, aber vorübergehend in sog. fliegerischen Verbänden nicht eingesetzt werden können, sog. Inübunghalter.
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Bei ihrer Ermessensentscheidung hat die Behörde die Gründe der Rechtssicherheit, die für die Aufrechterhaltung des bestandskräftigen Bescheids sprechen, gegen die Gründe der materiellen Einzelfallgerechtigkeit, die für seine Aufhebung streiten, wobei beide Prinzipien grundsätzlich gleichwertig sind, sofern sich aus dem materiellen Recht keine andere Wertung ergibt (BVerwG, U.v. 30.1.1974 - VIII C 20.72 - BVerwGE 44, 333) gegeneinander und untereinander abzuwägen.
  • BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Zulassung der Revision

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Die Rechte aus § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG und aus §§ 48 ff. VwVfG stehen also selbständig und unabhängig nebeneinander (Kopp/Ramsauer § 51 VwVfG Rn. 6 und 50 und § 48 VwVfG Rn. 34, BVerwG; B.v. 23.2.2004 - 5 B 104/03 - juris).
  • BVerwG, 22.10.1984 - 8 B 56.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Bestandskraft

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Dabei kann offen bleiben, ob dieser Anspruch isoliert aus dieser Vorschrift abzuleiten ist oder aus § 51 Abs. 5 VwVfG folgt, da auch in den von § 51 (Abs. 1 bis 3) VwVfG nicht erfassen Fällen ein Wiederaufgreifen zwar grundsätzlich zulässig ist, jedoch im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht (BVerwG, B.v. 22.10.1984 - 8 B 56/84 - NVwZ 1985, 265).
  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 9.98

    Ruhegehalt, Berücksichtigung einer Stellenzulage bei Berechnung des -;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Nr. 3 a zu BBesO A/B a.F. (vgl. BVerwG, B.v. 10. Juli 1998 - 2 B 66/98 - und U.v. 15.1.1999 - 2 C 9/98 - DÖD 1999, 255) ohne dass wiederum der Ausnahmefall der Dienstunfähigkeit oder Beschädigung vorliegen würde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2002 - 8 A 2664/00

    Pflichtenumfang des Verwaltungsgerichts bei Bejahung eines Anspruchs auf

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
    Ergibt allerdings die hier gebotene Prüfung bereits, dass schon die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rücknahme des im (wiederaufzugreifenden) Verfahren ergangenen Verwaltungsakts nicht vorliegen, insbesondere weil dieser nicht als rechtswidrig, sondern als rechtmäßig erscheint, kommt auch ein Ermessensanspruch nicht in Betracht (VGH BW, B. v. 29.2.2000 - A 6 S 675/99 - juris; OVG NRW, B.v. 26.2.2002 - 8 A 2664.00 A - DVBl 2002, 855).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2000 - A 6 S 675/99

    Pakistan: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Ahmadis;

  • BVerwG, 10.07.1998 - 2 B 66.98

    Soldatenversorgungsrecht; Besoldungsrecht - Ruhegehaltfähigkeit von

  • VG München, 06.07.2015 - M 21 K 13.3309

    Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt aufgrund eines bestandskräftig gewordenen

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheids schlechthin unerträglich wäre, insbesondere der Erstbescheid über seine Rechtswidrigkeit hinaus offensichtlich fehlerhaft wäre oder Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheids als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Zum Ganzen: BVerwG v. 27.01.1994, Az. 2 C 12.92, Rn. 29 bei juris = BVerwGE 95, 86 ff.; BVerwG v. 20.10.2004, Az. 1 C 15.03, Rn. 16 bei juris = BVerwGE 122, 103 ff.; BayVGH v. 25.09.2002, Az. 21 B 00.1358, Rn. 24, 29 bei juris; BayVGH v. 29.11.2011, Az. 19 BV 11.1915, Rn. 44 bei juris; VG Ansbach v. 07.11.2013, Az. AN 11 K 13.01336; Kopp /Ramsauer a. a. O., § 48, Rn. 83).
  • VG München, 06.07.2015 - M 21 K 14.1065

    Bestandskräftiger Grundlagenbescheid, der eine fortbestehende psychische

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheids schlechthin unerträglich wäre, insbesondere der Erstbescheid über seine Rechtswidrigkeit hinaus offensichtlich fehlerhaft wäre oder Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheids als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Zum Ganzen: BVerwG v. 27.01.1994, Az. 2 C 12.92, Rn. 29 bei juris = BVerwGE 95, 86 ff.; BVerwG v. 20.10.2004, Az. 1 C 15.03, Rn. 16 bei juris = BVerwGE 122, 103 ff.; BayVGH v. 25.09.2002, Az. 21 B 00.1358, Rn. 24, 29 bei juris; BayVGH v. 29.11.2011, Az. 19 BV 11.1915, Rn. 44 bei juris; VG Ansbach v. 07.11.2013, Az. AN 11 K 13.01336; Kopp /Ramsauer a. a. O., § 48, Rn. 83).
  • VG München, 06.07.2015 - Bayerisches Verwaltungsgericht MünchenM 21 K 14.1065

    Grundlagenbescheid, Bestandskraft, psychische Erkrankung, Dienstunfall,

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheids schlechthin unerträglich wäre, insbesondere der Erstbescheid über seine Rechtswidrigkeit hinaus offensichtlich fehlerhaft wäre oder Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheids als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Zum Ganzen: BVerwG v. 27.01.1994, Az. 2 C 12.92, Rn. 29 bei juris = BVerwGE 95, 86 ff.; BVerwG v. 20.10.2004, Az. 1 C 15.03, Rn. 16 bei juris = BVerwGE 122, 103 ff.; BayVGH v. 25.09.2002, Az. 21 B 00.1358, Rn. 24, 29 bei juris; BayVGH v. 29.11.2011, Az. 19 BV 11.1915, Rn. 44 bei juris; VG Ansbach v. 07.11.2013, Az. AN 11 K 13.01336 ; Kopp /Ramsauer a. a. O., § 48, Rn. 83).
  • VG Köln, 28.09.2016 - 23 K 2780/15

    Berücksichtigung einer Zulage für fliegendes Personal bei der Festsetzung der

    So auch im Ergebnis der Bay. VGH, wörtlich zitiert in VG Ansbach, Urteil vom 7. November 2013 - AN 11 K 13.01336 -.
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